
Stuttgart
+49 711 22 04 579-14 +49 711 22 04 579-45 c.karaosmanoglu@heuking.de
Sprachen
Deutsch, Englisch, Türkisch
Praxisgruppen/Expertise
Beratungsschwerpunkte
- Bauplanungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Öffentliches Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Immissionsschutzrecht
- Immobilientransaktionen
- Kommunalrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Umweltrecht
Vita
- Zugelassen seit 2019
- Ausbildung und frühere Tätigkeiten
- OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart 2019-2020
- Rechtsreferendariat in Stuttgart, Mannheim und Brüssel 2017-2019
- Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Tübingen 2014-2018
- Promotion zum Doktor der Rechte 2017
- Dozent (Repetitor) für das Öffentliche Recht im Juristischen Forum Dr. Jacoby, Tübingen 2015-2016
- Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunktbereich im Öffentlichen Recht, Tübingen 2009-2015
Mitgliedschaften
- Mitglied der Internationalen Juristen-Kommission e.V. (Deutsche Sektion)
- International Bar Association (IBA)
Veröffentlichungen
2020
Rechtliche Vorgaben für einen neuen Anlauf zur Ratifizierung des UPC-Übereinkommens – Wie kann es trotz Brexit und Entscheidung des BVerfG noch gerettet werden?
15. Mai 2020, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, zusammen mit Miran A. Aymaz von Dr. Anton Horn, Dr. Cem Karaosmanoğlu
2017
Die Nichtanwendung deutscher unionsrechtswidriger Gesetze – Verfassungsrechtliches Erfordernis eines umfassenden Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts
Nomos, 2017 (zugleich Dissertation)
Kein Verbot der NPD: Parteiverbot – Alles oder nichts?
DVBl. 2017, S. 375-378 (gemeinsam mit Dr. Björn P. Ebert)
2016
Einzelfallbezogener Grundrechtsschutz gegen EU-Akte – Abkehr von der Solange-Rechtsprechung?
DVBl. 2016, S. 875-881 (gemeinsam mit Dr. Björn P. Ebert)
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Wir kommen kurzfristig auf Sie zu.
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