02.04.2014NeuigkeitenPressemeldungen

Erfolgreiches Seminar zur aktuellsten BGH-Rechtsprechung für Energiekonzessionen

Bereits ein paar Tage nach Veröffentlichung der wegweisenden BGH-Entscheidungen zu Strom- und Gaskonzessionen konnten kommunale Vertreter praxisnah den neuen Rechtsrahmen erfahren. Dr. Felix Engelsing vom Bundeskartellamt sowie Roswitha Brackmann vom Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten in dem Seminar „Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen“ des Behörden Spiegel am 21. März 2014 in Düsseldorf die neuesten Entwicklungen anschaulich dar.

Zusätzlich referierte Dr. Jens Biemann von der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek zu Stadtwerke-Gründungen und Konzessionsvergabeverfahren. Besonders spannend war für die Zuhörer die unterschiedliche Herangehensweise bei der Prüfung von Konzessionsvergaben: Das Bundeskartellamt will den Missbrauch der marktbeherrschenden Kommunen verhindern und der Vergabesenat fordert die Vergabe öffentlicher Aufträge in fairen, europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Berater steht dafür ein, dass sämtliche Risiken minimiert sind und die Konzessionen rechtssicher vergeben werden. Nach dem Besuch des Seminars dürfte dies den Teilnehmern leicht fallen.

Der Markt um Strom- und Gaskonzessionen ist weiterhin hart umkämpft. Dennoch geben gerade die Entscheidungen des BGH Anlass zur Hoffnung, dass ein präzisierter Rechtsrahmen zu weniger Angriffen der Unternehmen führen wird.     

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