Geschäftsgeheimnisse richtig schützen: Arbeitsrechtler veröffentlichen neues Erklärvideo
Am 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Was müssen Arbeitgeber nun unternehmen, damit sensible Unternehmensdaten auch in Zukunft als Geschäftsgeheimnis qualifiziert werden? In einem kurzen Erklärvideo erläutern die Experten der Praxisgruppe Arbeitsrecht von Heuking Kühn Lüer Wojtek, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen sollten.
Nach dem neuen Gesetz ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zunächst bestimmen, konkreten Mitarbeitergruppen zuordnen, für sie elektronische Zugangsbeschränkungen schaffen und unternehmensweite Geheimnisschutzrichtlinien etablieren – anhand eines anschaulichen Praxisbeispiels erläutern die Rechtsanwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht, wie Arbeitgeber einen ausreichenden Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse sicherstellen.
Die Praxisgruppe Arbeitsrecht besteht aus einem Team von mehr als 40 arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht, die nationale und internationale Unternehmen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten beraten. Im vergangenen Jahr hatte die Praxisgruppe bereits einen Clip zum Einsatz von Fremdpersonal erstellt.
Sehen Sie hier unser neues Erklärvideo.