04.04.2019Pressemeldungen

Heuking Kühn Lüer Wojtek vertritt den Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V. in Tarifstreit

Foto: v.l.n.r. Bouillon, Menke

Dr. Johan-Michel Menke und Timo Trefzger aus dem Hamburger Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten den Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V. (BVMS) mit Sitz in Frankfurt am Main in einer tarifrechtlichen Auseinandersetzung.  

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Landesbezirk Nordrhein-Westfalen) hatten gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2018 – in Kraft getreten am 1. Januar 2019 – für allgemeinverbindlich zu erklären. Dieser Antrag wurde am 8. März 2019 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. 

Der BVMS hat diesem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung in einer Verhandlung am 3. April 2019 vor dem Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen widersprochen. Der Präsident des BVMS Klaus Bouillon: „Das ist ein Tarifvertrag gegen den Mittelstand. Für die von uns vertretenen Unternehmen sind mehr als 25 Lohngruppen unpraktikabel. Dadurch wird kein fairer Wettbewerb ermöglicht.“ 

Menke, der den Verband in der Anhörung am 3. April 2019 vor dem Ausschuss vertrat, pflichtet Bouillon bei: „Wir können kein besonderes Interesse an der Allgemeinverbindlichkeit erkennen, die tariflose Mitarbeiter vor erheblichen Nachteilen schützen soll. Im Gegenteil: Die vorliegenden Lohnbereiche sind teilweise unbestimmt und widersprüchlich, zudem werden zahlreiche Gruppen ausgenommen, wie etwa Auszubildende. Wir erwarten, dass das Ministerium diesen Tarifdschungel nicht auch noch ausweitet.“

Auf die gestrige Empfehlung des Tarifausschusses soll der Antrag nicht, wie ursprünglich vom BDSW beabsichtigt, rückwirkend gelten. Abzuwarten bleibt nun, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet. Trefzger: „Wenn das Ministerium die Allgemeinverbindlichkeit erklärt, werden wir alle Rechtsmittel prüfen und notfalls den Klageweg bestreiten.“

Weitere Informationen finden Sie im Video © 2019 BVMS, Nils Heimann 

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