30.05.2016PressemeldungenNeuigkeiten

Straf- und steuerrechtliche Behandlung von Einladungen zu Fußballspielen

Der internationale Fußball ist in einer schweren Vertrauenskrise. Grund ist der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der Vergabe der FIFA-Turniere. Mit der UEFA-Europameisterschaft steht das nächste große Turnier bevor. „Le Rendez-Vous“ in Frankreich ist das Motto – und wieder stellt sich die Frage, was Unternehmen beachten müssen, die Freikarten spendieren möchten: an verdiente Mitarbeiter, Geschäftspartner oder politische Repräsentanten. Um die EM als sportliches Großereignis gemeinsam genießen zu können, müssen bei der Einladung zu Fußballspielen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die straf- und steuerrechtlichen Aspekte der Einladung zu Fußballspielen und sonstigen Events.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Stichwort: Compliance Rendez-Vous bei der EM 2016.

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