Compliance & Internal Investigations

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie beim Aufbau von Compliance Management Systemen, führen unternehmensinterne Ermittlungen durch und unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

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Compliance ist eine Management-Aufgabe. Unter Compliance versteht man alle präventiven Maßnahmen eines Unternehmens, die die Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Regeln gewährleisten.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten privatwirtschaftliche und öffentliche Unternehmen, Kommunen und Institutionen sowie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Führungspersonen umfassend zu allen Aspekten der Compliance. Im Verdachtsfall führen wir unternehmensinterne Ermittlungen durch und unterstützen unsere Mandantschaft bei der Einführung von Hinweisgebersystemen.

JUVE, Chambers, Legal500, WirtschaftsWoche und Focus Spezial zählen uns zu den Top-Kanzleien im Bereich Compliance.

Compliance Management Systeme

Die rechtlichen Anforderungen im Wirtschaftsleben sind immens. Umso wichtiger ist ein funktionierendes Compliance Management, das die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch die Mitarbeiter sicherstellt, Verdachtsfälle frühzeitig aufdeckt und Verstöße verhindert.

Eine individuelle, unternehmensgerechte Compliance-Kultur und konkrete Konzepte zur Vermeidung rechtlicher Fehler und rechtswidrigen Mitarbeiterverhaltens minimieren Haftungsrisiken der Geschäftsleitung (Stichwort: Aufsichts- und Organisationspflichten) und des Unternehmens. Straf- sowie zivilrechtliche Risiken können mit dem Compliance Management effektiv reduziert werden.

Nicht zuletzt dient ein wirksames Compliance Management System dem Schutz vor direkten Schädigungen durch Angestellte, etwa durch die Veruntreuung von Firmengeldern, den Missbrauch von Betriebsmitteln, Diebstahl oder Geheimnisverletzungen.

Compliance Management Systeme sind die Grundlage für unternehmerische Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Sie bilden damit einen Wettbewerbsvorteil.

Ombudsmann und Hinweisgebersysteme

Wir beraten unsere Mandanten bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen. Auf Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie sind private und öffentliche Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, Whistleblower-Hotlines einzurichten.  Unser Team berät bei der Einführung eines Hinweisgebersystems unter sämtlichen relevanten rechtlichen Aspekten – vom Arbeitsrecht über den Datenschutz bis zum Strafprozessrecht.

Zudem sind wir für zahlreiche Unternehmen als Ombudspersonen und Vertrauensanwälte tätig. Der In dieser Funktion fungieren wir sowohl im öffentlichen Dienst als auch in privaten Unternehmen als zentrale Anlaufstelle. Auf diese Weise können wir Hinweisgeber schützen, Hinweise optimal nutzen und Schäden von Unternehmen abwenden.

Mit unserem digitalen Hinweisgebersystem "WhistleFox" können Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbände die Auflagen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mühelos erfüllen.

Jetzt informieren: 

WHISTLEFOX.HEUKING.DE

Wir sind Mitglied im DICO e.V. 

Compliance Monitorship / Compliance Supervision

Aufgrund unserer langjährigen und breiten Erfahrung in der Compliance-Beratung und in der Wirtschaftsstrafverteidigung in regulatorischen und Strafverfahren bieten wir ein umfassendes Compliance Monitorship an. In dessen Rahmen beobachten und bewerten wir auf Anordnung von Behörden oder im Auftrag unserer Mandantschaft die Compliance-Aktivitäten des betroffenen Unternehmens und dokumentieren unsere Erkenntnisse.

Die Supervision führt zu dokumentierten Erkenntnissen und Bewertungen der Compliance-Maßnahmen und gibt dem Auftraggeber wertvolle Hinweise auf Status und Qualität des Compliance Management Systems.

Compliance Monitorships kommen z. B. auf Anordnung einer Justizbehörde oder einer privaten Institution (z. B. der Weltbank oder des IWF), im Auftrag des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft oder im Auftrag des Vorstands einer Muttergesellschaft bzgl. der Compliance-Aktivitäten eines Tochterunternehmens in Betracht.

Compliance & Investigations

So entwickeln wir effektive Lösungen für unsere Mandanten

Wir identifizieren Risikofelder und Pflichtenpositionen unserer Mandanten, setzen Risiko- und Umsetzungsprioritäten und finden angemessene sowie wirksame Lösungen bei der Gestaltung des Compliance Management Systems. Klassische Risikofelder wie Kartelle, Korruption und Steuerrecht (Tax Compliance) nehmen wir dabei ebenso in den Blick wie aktuelle Themenfelder, z. B. Datenschutz, Außenwirtschaftsgesetze, Geldwäscheprävention, Cybercrime-Prävention und Environmental Social Governance. 

Unser Leistungsspektrum im Überblick

  • Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung und Optimierung von Compliance Management Systemen.
  • Wir beraten unsere Unternehmen bei der Einführung von Hinweisgebersystemen und nehmen die Aufgaben von Meldestellen wahr.
  • Wir entwerfen maßgeschneiderte Regelwerke, Kommunikationskanäle und Schulungskonzepte. 
  • Wir beraten Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsräte umfassend zu allen Aspekten der Compliance und der Corporate Governance.
  • Den Compliance-Funktionen im Unternehmen stehen wir bei Bedarf laufend und punktuell mit rechtlichem und strategischem Rat zur Seite.

Internal Investigations

Beim Verdacht von Compliance-Verstößen und im Falle behördlicher Verfahren muss sich die Unternehmensleitung schnell über das Ausmaß etwaiger Verfehlungen klar werden, um reagieren zu können: Internal Investigations (zu Deutsch: interne Ermittlungen) sind hier das angemessene Mittel zum Zweck. 

Internal Investigations sind Bestandteil eines angemessenen Compliance Management Systems. Sie sind ein wichtiger Schritt zu einer effektiven Schadensminderung, wirken präventiv und mildern Unternehmenssanktionen. Zudem tragen Internal Investigations zur (z. B. im Vergaberecht) gesetzlich geforderten Selbstreinigung des Unternehmens bei.  

Unser Vorgehen bei Internal Investigations

  • Wir konzipieren und vollziehen unternehmensinterne Ermittlungen. Dabei erheben wir Informationen in Papier- sowie elektronischer Form und führen Interviews mit der Belegschaft durch. Selbst größere Datenmengen – insbesondere in Form von E-Mails, Textverarbeitungs- und Grafikdateien, aber auch in Mobiltelefonen gespeicherte oder zwischenzeitlich gelöschte Informationen – machen wir mit spezieller Software sichtbar und bewerten die Inhalte. 
  • Bei Bedarf stimmen wir die internen Ermittlungen mit den zuständigen Behörden oder einem bestellten Compliance Monitor ab. 
  • Kommt es zu Straf- oder aufsichtsrechtlichen Verfahren, vertreten wir Ihr Unternehmen gegenüber den zuständigen Behörden. Nähere Informationen zur Vertretung gegenüber Behörden erhalten Sie auf unserer Wirtschafts- und Steuerstrafrecht-Seite.

Broschüre

Informationen zum Thema Compliance und interne Ermittlungen finden Sie kompakt in unserer Broschüre.

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Besuchen Sie auch unsere Seite zu Hinweisgebersystemen und Whistleblower-Hotlines: 

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WhistleFox

WhistleFox ist unser eigenes Hinweisgebersystem, das Unternehmen dabei unterstützt, die Auflagen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erfüllen. Unser Video erklärt das neue Legal-Tech-Tool prägnant und anschaulich.
 

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