Anleger und Zweitmarktfonds für Schiffsbeteiligungen erringen Etappensieg
Zwei Anleger und die Zweitmarktfondsserie „Maritim-Invest“, eine Beteiligungsgesellschaft der Hamburger Salomon & Partner-Gruppe, haben in zwei Verfahren vor dem Landgericht und Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen Etappensiege auf dem Weg zu einem offenen und transparenten Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen errungen. In zwei gleichgelagerten Rechtsstreitigkeiten hatten Anleger von Einschiffgesellschaften der Hansa Mare Reederei, Bremen, ihre Kommanditbeteiligungen an Beteiligungsgesellschaften der Salomon & Partner-Gruppe verkauft und hierzu die gesellschaftsvertraglich vorgesehene Zustimmung der jeweiligen Einschiffgesellschaft verlangt. Diese hatte ihre Zustimmung vor allem mit dem Hinweis auf ein angeblich mittelbares Wettbewerbsverhältnis und der ihr nicht zumutbaren Veräußerung an einen institutionellen Aufkäufer von Schiffsbeteiligungen verweigert. Das Land- und das Oberlandesgericht haben den Klagen der Anleger auf Zustimmung zur Anteilsübertragung stattgegeben und einen wichtigen Grund zur Verweigerung der Zustimmung verneint. Insbesondere hat das Oberlandesgericht eine Gefährdung der Interessen der KG oder einzelnen Gesellschafter in der Entstehung eines alternativen Zweitmarktes in Form von Schiffsbeteiligungsfonds verneint. Der Senat war vielmehr der Auffassung, dass der Zweitmarkt gerade im Interesse der Anleger liege, denen eine bessere Veräußerungsmöglichkeit ihrer Anteile geboten werde. Mittlerweile haben die Beklagten Revision eingelegt, so dass beide Verfahren nun beim Bundesgerichtshof anhängig sind.
Die klagenden Anleger wurden von Dr. Frank Mitzkus (Gesellschaftsrecht und Litigation) und Dr. Johan Schneider (Litigation) aus dem Hamburger Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.