11.05.2015PressemeldungenNeuigkeitenEuropean Unitary Patent

EU-Patent Alert #1/2015 - EuGH weist Klagen ab, was macht UK?

Es gibt mehrere Neuigkeiten:

1.
Der EuGH hat am 05. Mai 2015 die beiden Klagen Spaniens gegen das EU-Patent zurückgewiesen, siehe folgende Pressemeldung des EuGH. Das Urteil ist auch bereits in der Datenbank des EuGH abrufbar. Juristisch ist der Weg also frei zum EU-Patent.

2.
Es ist aber unsicher, ob dieser Weg auch begangen werden wird. Das Vereinigte Königreich hat das maßgebliche Abkommen noch nicht ratifiziert. Da nach derzeitigem Stand die Tories die Regierung stellen, werden sie wahrscheinlich das versprochene Referendum über den Verbleib in der EU durchführen. Solange dieses nicht durchgeführt und mit "pro Verbleib" endet, kann das EU-Patent nicht sinnvoll in Kraft treten. Auch wenn Großbritannien das Abkommen bereits vor dem Referendum ratifizieren sollte: Soll dann wirklich die Central Division des Unified Patent Court in London ihre Arbeit aufnehmen, auch wenn London möglicherweise bald nicht mehr in der EU liegt? Das erscheint schwer vorstellbar. Es bleibt also spannend!

3.
Es ist immer noch nicht klar, wie hoch die Jahresgebühren für das EU-Patent werden. Eine Entscheidung soll im Juni 2015 getroffen werden. Die bisherigen Vorschläge wurden am 23. und 24. März 2015 auf der 13. Sitzung des entsprechenden Ausschusses diskutiert, stießen aber auf Vorbehalte, da die Gebühren als zu hoch angesehen wurden, siehe z.B. auf Juve.de.

4.
Neben den Kosten ist auch die Sprachenfrage für die Gerichtsverfahren nicht endgültig beantwortet. Soll man beispielsweise vor den deutschen Lokalkammern die Verfahren sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache durchführen können, und kann hierüber der Kläger nach Belieben entscheiden? Deutscher Kläger, deutscher Beklagter, Patentbeschreibung auf Deutsch, Gericht in Deutschland - aber Gerichtsverfahren in Englisch? Man hört hier ständig verschiedene Meinungen, aber final entschieden ist noch nichts. Wohl nicht zuletzt deswegen hat Deutschland das maßgebliche Abkommen bisher genauso wenig ratifiziert wie das Vereinigte Königreich.

5.
Apropos Ratifizierungen: Bisher haben unverändert sechs Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert, nämlich Belgien, Dänemark, Frankreich, Malta, Österreich und Schweden. Portugal soll das parlamentarische Verfahren abgeschlossen haben (Abstimmung im Parlament), hat aber die Urkunde noch nicht hinterlegt, so dass die Ratifizierung noch nicht erfolgt ist. Gleiches gilt für Luxembourg. Die Hinterlegung kann schnell erfolgen, kann aber auch bewusst über längere Zeit zurückgehalten werden. Notwendig wären für das Inkrafttreten mindestens dreizehn Mitgliedsstaaten.

6.
Ein Hinweis in eigener Sache: gerne laden wir Sie zu unserem Patentrechts-Workshop am 18. Juni 2015 in München ein. Das Thema lautet "Feindliche Lizenzangebote - Was tun?". Einzelheiten finden Sie in der Einladung. Um Anmeldungen bis zum 04. Juni 2015 wird gebeten.

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