28.02.2018PressemeldungenNeuigkeiten

Heuking Kühn Lüer Wojtek erzielt Teilerfolg für Baden-Württemberg im Dieselverbots-Prozess: Diesel-Verbote nur zeitlich gestaffelt zulässig

Am 27. Februar 2018 hat das BVerwG in Leipzig seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Zulässigkeit gezielter Diesel-Verkehrsverbote verkündet. In zwei sog. Sprungrevisionen hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf bzw. Stuttgart angefochten, in denen die Länder auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dazu verpflichtet worden waren, in die Luftreinhaltepläne für das Gebiet der jeweiligen Landeshauptstadt gezielte Diesel-Verkehrsverbote aufzunehmen, die für einzelne Strecken (Düsseldorf) bzw. die gesamte Umweltzone (Stuttgart) gelten sollten. In dem Streitverfahren wurde das Land Baden-Württemberg von Dr. Wolfram Sandner vertreten, auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierter Partner im Stuttgarter Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Dr. Sandner vertritt das Land in Rechtsstreitigkeiten um die Luftreinhalteplanung bereits seit 2005.

Mehr zum Teilerfolg vor dem BVerwG lesen Sie in unserem Newsletter spezial.

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