03.02.2017Pressemeldungen

Heuking Kühn Lüer Wojtek setzt Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet durch

Mit Urteil vom 19. Januar 2017 hat das Oberlandesgericht Koblenz unter anderem eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 Euro gegen einen Unternehmer ausgeurteilt. Dieser hatte nach Auffassung des Oberlandesgericht Koblenz in einer Online-Hetzkampagne den von Heuking Kühn Lüer Wojtek beratenen Kläger persönlich sowie dessen Unternehmensgruppe im Internet durch anonyme Hetzseiten aus dem Ausland diskreditiert und verunglimpft. Hintergrund war eine gescheiterte Zusammenarbeit in einem Start-Up Projekt aus der IT-Branche, welche der Beklagte zum Anlass nahm, über das Internet Rufmord zu begehen. Das Gericht sah es nach einem langjährigen Indizienprozess, welcher auch ein forensisches Linguisten-Gutachten beinhaltete, als bewiesen an, dass der Beklagte zumindest mitverantwortlich für die anonymen Websites war.

„Die Entscheidung des OLG Koblenz stellt einen wichtigen Meilenstein im Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Privatpersonen und auch Unternehmen im Internet dar“, so Dr. Ruben A. Hofmann, Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. „Die Entscheidung des OLG Koblenz ist deshalb erfreulich, da aufgrund der anonymen Hetzkampagne im Internet die Kläger nur anhand von Indizien die Täterschaft des Beklagten belegen konnten. Nun ist  auch bei anonymen Kampagnen Rechtsschutz möglich.“

Bei der ausgeurteilten Geldentschädigung in Höhe von 50.000 Euro handelt es sich um einen hohen Betrag. Vergleichbare und höhere Beträge wurden bisher nur gegen Unternehmen, jedoch noch nie gegen Privatpersonen ausgeurteilt.

Heuking Kühn Lüer Wojtek hat die Kläger in zwei Instanzen gerichtlich vertreten.

Berater Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Ruben A. Hofmann (Federführung), Köln
Christine Grau,
Dr. Ubbo Aßmus, beide Frankfurt.

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