01.09.2009Pressemeldungen

Patentrecht: Heuking Kühn Lüer Wojtek erzielt wichtigen Zwischenerfolg zur Sicherung des Wettbewerbs im Fliesenhandwerk

In der patentrechtlichen Auseinandersetzung der Schlüter Systems KG gegen die von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertretene blizz-z Handwerk Direkt GmbH hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das laufende Berufungsverfahren ausgesetzt. Mit Beschluss vom 2. Juli 2009 hat der Patentsenat unter Vorsitz von Dr. Kühnen das Verfahren bis zur Entscheidung im parallelen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (Az. 5 Ni 89/09) unterbrochen. Im nunmehr entscheidenden Nichtigkeitsverfahren wird die blizz-z Handwerk Direkt GmbH von der Patentanwaltskanzlei Tergau & Pohl vertreten, die das Mandat auch federführend betreut.

Die Parteien sind Wettbewerber im Vertrieb von Materialien zum Verlegen von Fliesen. Ihre Kunden sind vor allem Handwerksunternehmen. Das Klagepatent des Marktführers Schlüter Systems KG betrifft die besondere Ausgestaltung eines bestimmten Profils von Fliesenabschlussleisten. Derartige Profile sind eine wichtige Hilfe für Fliesenleger und kommen bei zahlreichen Fliesenarbeiten zum Einsatz. Sie sind häufig Gegenstand von Patenten oder Gebrauchsmustern. Wenn das Klagepatent der Schlüter Systems KG für nichtig erklärt wird, kann die blizz-z Handwerk Direkt GmbH auf diesem umkämpften Markt mit den eigenen Produkten noch konkurrenzfähiger werden und somit für mehr Wettbewerb sorgen.

Mit dem Aussetzungsbeschluss stützt das Oberlandesgericht Düsseldorf die Auffassung der von Heuking Kühn Lüer Wojtek beratenen blizz-z Handwerk Direkt GmbH, wonach das Klagepatent der Schlüter Systems KG offensichtlich nicht rechtsbeständig ist. Die Schlüter Systems KG hatte zuvor gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. April 2008 Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte eine Verletzung des Klagepatents verneint.

„Berufungsverfahren werden nur äußerst selten ausgesetzt, wenn der Patentinhaber kein erstinstanzlich obsiegendes Urteil besitzt“, kommentiert Dr. Anton Horn, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek das Urteil. „Der Aussetzungsbeschluss bestätigt unsere Auffassung, dass das Klagepatent offensichtlich nicht rechtsbeständig ist.“

Die blizz-z Handwerk Direkt GmbH wurde von Dr. Anton Horn und Dr. Sabine Fiedler (beide Heuking Kühn Lüer Wojtek, Patentrecht) sowie Patentanwalt Rüdiger Freier (Tergau & Pohl, Federführung, Vertretung Nichtigkeitsverfahren BPatG) vertreten.

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