08.03.2018PressemeldungenThemenseiten

Patentstreit um Medizintechnik: Echosens setzt den Siegeszug fort

Das französische Unternehmen Echosens setzt den Siegeszug im Bereich „Leberdiagnose-Geräte“ fort. Mit Urteil vom 1. März 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass das chinesische Unternehmen Hisky Medical Technologies Co. Ltd. sein Produkt „Fibrotouch FT-1000“ in Deutschland nicht anbieten oder in Verkehr bringen darf. Das hatte auch schon das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20. April 2017 genauso gesehen. Echosens wurde in diesem Verfahren von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten, in Zusammenarbeit mit einem großen länderübergreifenden Team.

Hisky Medical Technologies Co. Ltd. hatte zwar Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erhoben, diese aber im Februar 2018 wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Davor hatte das Bundespatentgericht schriftlich die vorläufige Einschätzung geäußert, dass die Nichtigkeitsklage wahrscheinlich keinen Erfolg habe und das Patent ohne Einschränkungen aufrechterhalten bleibe.

Das Düsseldorfer Prozessteam wurde von Rechtsanwalt Dr. Anton Horn geleitet. Er kommentierte den Verfahrensausgang wie folgt: „Es ist ein Sieg auf ganzer Linie. Dieses Urteil ist wichtig, damit die patentierte Technologie unserer Mandantin gegen Nachahmung geschützt wird. Die Signalwirkung auch außerhalb Europas darf nicht unterschätzt werden.“

Echosens hat eine grundlegend neue Technologie entwickelt, mit der eine nicht-invasive Untersuchung der Leberkonsistenz möglich ist. Eine leichte Vibration erzeugt Scherwellen im Gewebe, deren Ausbreitung mittels Ultraschall beobachtet wird. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung der Scherwelle erlaubt es dem Arzt, Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Leber zu ziehen, ohne dass hierzu Gewebe entnommen zu werden braucht. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Diagnose von Leberfibrose und Steatose bei Patienten mit chronischen Lebererkrankungen. Diese Technologie ist unter anderem durch das europäische Patent EP 1 169 636 B1 geschützt. Entsprechende Diagnosegeräte werden von Echosens weltweit unter der Marke „FibroScan“ vertrieben.

Den Auftakt bildete ein von der Wiener Kanzlei DORDA geführtes Verfahren. In Wien konnte Echosens im April 2015 ein ausgestelltes Gerät von der Kriminalpolizei beschlagnahmen lassen, aufgrund einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens erstattete das Österreichische Patentamt ein Gutachten zur Rechtsbeständigkeit des Patentes. Dieses legte dar, dass sich das Patent als wahrscheinlich rechtsbeständig erweisen werde. Ein gerichtlicher Gutachter bestätigte außerdem die Patentverletzung. Einige der in Österreich erlangten Beweismittel‎ spielten auch in den Düsseldorfer Verfahren eine maßgebliche Rolle. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.

Berater Echosens SA, Frankreich
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Anton Horn,
Dr. Sabine Dethof,
Peter Horstmann (alle Patentrecht, alle Düsseldorf)

Patentanwälte: COHAUSZ & FLORACK, Düsseldorf
Philipe Walter,
Michel Kaminsky

Inhouse
Sophie Ribes, Paris

In den österreichischen Verfahren, und mitwirkend auch bei den deutschen Verfahren:

Rechtsanwälte: DORDA, Wien
Axel Anderl,
Bernhard Heinzl

Österreichische Patentanwälte: WILDHACK & JELLINEK, Wien
Michael Stadler

Französische Patentanwälte: Camus Lebkiri, Paris
Alexandre Lebkiri,
Vincenzo Ardizzone

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