14.12.2020Fachbeitrag

Update Beihilferecht Dezember 2020

Computerspieleförderung des Bundes – 2. Phase

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis 2023 jährlich EUR 50 Mio. für die Förderung von Computerspielen zur Verfügung, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken. In der nunmehr gestarteten zweiten Phase werden großvolumige Projekte gefördert.

Erstmalige Förderung der Games-Branche für großvolumige Projekte

Mit der Förderung der Games-Branche zielt die Bundesregierung auf bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Computerspielen in Deutschland und eine Stärkung des audiovisuellen digitalen Sektors ab. Die Förderung der Entwicklung von Computerspielen soll Innovationen in Technik sowie in Prozessabläufen ermöglichen und zu spill-over-Effekten in anderen Wirtschaftsbereichen führen.

Die erste Phase der Computerspielförderung war als Pilotphase ausgestaltet und beinhaltete eine sog. De-minimis-Förderung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu EUR 200.000, über die wir hier berichteten.

Parallel zur ersten Phase hat die Bundesregierung die Computerspielförderung für Projekte ab EUR 100.000 mit der EU-Kommission abgestimmt. Nach der von der EU-Kommission freigegebenen Förderung hat das BMVI Ende August Förderrichtlinien veröffentlicht. Seit dem 28. September sind Förderanträge möglich. Die Förderungen großvolumiger Projekte haben höhere Anforderungen als die De-minimis-Förderungen der ersten Phase der Computerspielförderung und erfordern, dass sich betroffene Unternehmen erst mit den Fördermodalitäten und der ordnungsgemäßen Antragstellung vertraut machen.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind die Entwicklung bzw. Herstellung eines interaktiven Computerspiels oder die Entwicklung eines Prototyps eines interaktiven Computerspiels. Auch sog. „downloadable content“ („DLC“), also Spielerweiterungen, sind grundsätzlich ebenso förderfähig wie hybride Spiele. Für beide gelten weitere Voraussetzungen wie ein eigenständiger Mehrwert bzw. der digitale Anteil als elementarer Bestandteil des Spiels.

Förderfähig sind Kosten mit direktem Bezug zum Computerspiel, nicht jedoch Kosten für die Unternehmensgründung oder die Standortverlegung etc. Die Förderung erfolgt mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten, bei Entwicklungskosten über EUR 2 Mio. reduziert sich die Förderquote und beträgt bei der Maximalförderung von EUR 8 Mio. nur noch 25%. Die Entwicklungskosten für einen Prototyp müssen zwischen EUR 30.000 und EUR 400.000, die Kosten für die Produktion eines Computerspiels bei mindestens EUR 100.000 liegen.

Wer wird gefördert?

Eine Förderung beantragen können nur Kapitalgesellschaften, die bereits im Handelsregister eingetragen sind. Personengesellschaften sind nicht antragsberechtigt. Ebenso wenig werden Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die der Rückforderung einer Beihilfe nicht Folge geleistet haben, gefördert. Die Förderung mehrerer unterschiedlicher Vorhaben eines Unternehmens ist ebenso möglich wie die Förderung eines Kooperationsprojekts mehrerer Unternehmen.

Antragsvoraussetzung: „Kulturtest“

Anträge müssen einen sog. „Kulturtest“ bestehen, um förderfähig zu sein. Dazu hat die Bundesregierung die Kategorien

  • Kultureller Inhalt
  • Kulturelle/kreative Plattform sowie
  • Gestalterische, kreative und technologische Innovation

aufgestellt. Aus jeder Kategorie müssen ein oder mehrere Kriterien erfüllt sein. Kriterien sind u.a. die Spielsituation in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, das Erscheinen in deutscher Sprache, ein besonderer Fördereffekt für die heimische Kultur- und Kreativwirtschaft, besondere Kreativität durch Spielaufbau, die Verwendung neuer Technologien etc.

Wie erlangt man eine Förderung?

Ein Antrag auf Förderung ist innerhalb der gesetzten Frist (31. Dezember 2020, dann erst wieder nach Förderaufruf im Jahr 2021) über das Elektronische Antragssystems des Bundes zu stellen („easy-Online“). Dabei ist eine konkrete Beschreibung des Vorhabens inkl. Zeit- und Personalplanung einzureichen.

Gesellschaftsrechtliche Änderungen können Förderung entfallen lassen

Veränderungen unter den Gesellschaftern oder ein Change of Control beim geförderten Unternehmen können eine Förderung ebenso wie eine Sitzverlegung oder die Verschmelzung des geförderten Unternehmens auf ein anderes Unternehmen entfallen lassen.

Fazit

Der Aufwand für einen Förderantrag in der zweiten Phase der Computerspielförderung ist aufwendiger als in der Pilotphase, aber immer noch überschaubar. Eine mögliche Förderung sollte von Anfang an in die Projektplanung einbezogen werden.

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.