Erfolgsserie im Patentstreit um TV-Receiver: Heuking Kühn Lüer Wojtek erneut für Topfield erfolgreich
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erneut eine Patentverletzungsklage der Interessengemeinschaft für Rundfunkschutzrechte GmbH & Co. KG (IGR) gegen die Topfield Europe GmbH abgewiesen. Topfield setzt damit seine Erfolgsserie in den bundesweit beachteten Prozessen fort. Das aktuelle Urteil vom 10. Februar 2011 ist noch nicht rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens war ein Patent zum Sendersuchlauf bei TV-Empfangsgeräten (EP 0601554). Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied nun, dass das patentgemäße „Suchen nach Frequenzen“ vom Topfield-Satellitenreceiver nicht durchgeführt wird. Das Nutzen einer Transponderliste, in der die bekannten Frequenzen der Satellitentransponder gespeichert sind, sei kein patentgemäßes „Suchen“.
IGR hatte auch aus zwei weiteren Grundig-Patenten (EP 0512206 und EP 0612150) gegen Topfield geklagt. Diese Verletzungsverfahren sind rechtskräftig abgewiesen oder ausgesetzt worden. Topfield hatte zudem im Gegenzug gegen die Patente Nichtigkeitsklagen eingereicht. Alle drei Patente wurden daraufhin vom Bundespatentgericht vollständig oder teilweise für nichtig erklärt. Derzeit laufen die Berufungsverfahren beim Bundesgerichtshof.
Die in Köln ansässige Topfield Europe GmbH sowie deren koreanisches Mutterunternehmen Topfield Co. Ltd. werden bereits seit 2005 umfassend von Rechtsanwältin Friederike Kienitz, Köln, vertreten.
In patentrechtlichen Fragen wird seit 2007 ergänzend das Düsseldorfer Patentrechtsteam von Heuking Kühn Lüer Wojtek (hier Dr. Anton Horn, Partner, und Dr. Sabine Fiedler, Associate) tätig. Es übernahm auch in diesem Verfahren die Vertretung. Patentanwalt Philipe Walter (COHAUSZ & FLORACK) ist hinzugezogen worden.
Zu früheren Verfahren siehe auch unsere Pressemitteilung vom 16. Februar 2009.