21.12.2017Fachbeitrag

Countdown - Das kommt 2018!

2018 nimmt das Kartellamt verstärkt Tech-Unternehmen und Betreiber von Internetplattformen ins Visier

Die Zeiten, in denen Kartelle nur in der Hotelbar oder an der Autobahnraststätte geschlossen wurden, sind vorbei. Die Digitalisierung rückt die Nutzung gemeinsamer Informations- und Dienstleistungssysteme in den Fokus der Kartellwächter. Gerade Betreiber von Internetplattformen müssen sich 2018 stärker mit kartellrechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Dass Unternehmen Daten sammeln, um ihre Geschäftsmodelle zu optimieren, ist nicht neu. Schon immer haben sie Informationen genutzt, um herauszufinden, was ihre Kunden wirklich wollen und ihre Produkte und Leistungen noch besser auf sie zuschneiden zu können. Doch durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung sind Daten heute viel mehr. Sie sind das neue Geld – und damit auch ein enormer Wirtschaftsfaktor. Sie bestimmen nicht nur den Erfolg eines Unternehmens, sie können auch ein Indikator für dessen Marktmacht sein.

Das Bundeskartellamt hat deshalb Big Data und Wettbewerb zu einem seiner Schwerpunkte für 2018 erhoben. Die Wettbewerbshüter wollen – wie im Falle von Facebook 2016 – überprüfen, wann das Sammeln von Daten und deren Gebrauch Marktmacht begründet und ob dies wiederum zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Auch die Übertragung von Datenmengen bei Fusionen will die Behörde künftig gezielter kontrollieren und Rechtsverstöße insgesamt schärfer sanktionieren. 

Internet- und Technologie-Unternehmen müssen sich künftig bei der Datenverarbeitung nicht nur mit dem Datenschutz, sondern vermehrt auch mit kartellrechtlichen Fragen beschäftigen.

Im Fokus der Kartellbehörden stehen vor allem Internet- und Technologie-Unternehmen. Bei der Datenverarbeitung werden sie sich künftig nicht nur mit dem Datenschutz beschäftigen müssen. Vielmehr wird es künftig verstärkt auch um kartellrechtliche Fragen gehen. Das gilt besonders für die Betreiber von Internetplattformen, da Netzwerkeffekte die Konzentration auf einem Markt erhöhen können. Vor diesem Hintergrund rücken auch die digitalen Themen „Multi-Homing“ – der Nutzer ist auf mehreren Plattformen oder Netzwerken aktiv – und „Single-Homing“ sowie mögliche Blockchain-Effekte in den Fokus der Kartellbehörden. Unternehmen müssen auch beim Datenpooling mit Wettbewerbern künftig darauf achten, dass es zu keinen Wettbewerbsbeschränkungen kommt.

Dieser Vorstoß des Kartellamts ist insbesondere für marktbeherrschende Unternehmen ein Grund für Vorsichtsmaßnahmen. Denn: Rechtsverstöße werden scharf sanktioniert. Kleinere Unternehmen hingegen können kartellrechtliche Abwehr- und Schadensersatzrechte gegen die Großen der Branche nutzen und sich im Wettbewerb gegen missbräuchliche Praktiken wehren. Unterstützung erhalten Unternehmen bei den Experten von Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Ansprechpartner ist die Praxisgruppe KartellrechtDr. Frederik Wiemer und sein Team sind Experten für Kartellrecht, Fusionskontrolle und kartellrechtliche Zivilklagen.

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