Partnerin

Dr. Ulrike Helkenberg

Fachanwältin für Erbrecht
München

+49 89 540 31-211 +49 89 540 31-511

Sprachen
Deutsch, Englisch
Beratungsschwerpunkte
  • Markenrecht und Kennzeichenrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Private Nachfolgeplanung
  • Unternehmensnachfolge
  • Private Clients

Vita

  • Co-Leiterin der Praxisgruppe Private Clients
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zugelassen seit 1991
  • Ausbildung und frühere Tätigkeiten
  • Zirngibl Langwieser, München, Partner1996–2002
  • Schmidt-Sibeth Zirngibl Langwieser Heisse, München1991–1995
  • Promotion an der Universität Passau1993
  • Studium der Rechtswissenschaften in München

Qualifikationen/Aktuelles

Frau Dr. Helkenberg berät national und international agierende Mandanten seit über 25 Jahren umfassend im Bereich des Erbrechts. Ihre Tätigkeit umfasst die gesamte Bandbreite erbrechtlicher Fragestellungen – von der vorausschauenden Nachfolgeplanung über die Gestaltung von Vorsorgeverfügungen bis hin zur Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten. Darüber hinaus bildet das Stiftungsrecht einen weiteren Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.

Einen besonderen Fokus legt Frau Dr. Helkenberg auf die Nachfolgeplanung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Sie entwickelt individuell zugeschnittene Nachfolgekonzepte, die familiäre Strukturen ebenso berücksichtigen wie steuerliche und gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen. Dabei arbeitet sie in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Praxisgruppen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, um ganzheitliche und nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.

In erbrechtlichen Streitigkeiten vertritt Frau Dr. Helkenberg Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer in komplexen Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsprozesse, die Anfechtung von Testamenten sowie Streitigkeiten unter Miterben über die Auseinandersetzung von Nachlässen. Zudem berät sie regelmäßig in Fällen, in denen eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist – sowohl aufseiten des Testamentsvollstreckers im Umgang mit den Erben als auch umgekehrt aufseiten der Erben bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

Im Bereich des Stiftungsrechts begleitet Frau Dr. Helkenberg sowohl die Errichtung als auch die laufende Betreuung gemeinnütziger und privatnütziger Stiftungen. Dies schließt die Gestaltung von Stiftungssatzungen, die Abstimmung mit den zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörden sowie die Beratung in Fragen der Stiftungsgovernance ein.

Ergänzend berät Frau Dr. Helkenberg bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie zu weiteren zivilrechtlichen Fragestellungen.

Mandanten schätzen an Frau Dr. Helkenberg die Verbindung aus fundierter Fachkompetenz, taktischem Geschick und einem ausgeprägten Gespür für die Menschen hinter dem Mandat. Ihre langjährige Erfahrung ermöglicht es ihr, auch komplexe Sachverhalte schnell einzuordnen und strategisch klug vorzugehen. Dabei verliert sie nie den Blick für die persönlichen Belange der Beteiligten – ihre Fähigkeit, sich in unterschiedliche Perspektiven hineinzuversetzen, ist die Grundlage dafür, pragmatische und interessengerechte Lösungen zu finden.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)
  • International Bar Association (IBA)

Veröffentlichungen

Vorträge

2026

Aktuelles Stiftungsrecht
Hamburger Museumsrechtstag 2026, 7. Mai 2026,
gemeinsam mit Anna Weichselgartner

2024

Ehevertrag: Der romantischste Heiratsantrag, um 'Was meins ist, bleibt meins' zu sagen?
im Rahmen der Veranstaltung „Ehevertragsgestaltung für Unternehmer:innen“ am 20. November 2024 in München, gemeinsam mit Sandra Kalthoff und Michael Nusser

2022

Erbrechtliche Vermögensnachfolgegestaltungen für Unternehmer
im Rahmen der Veranstaltung „stirb beruhigter 3.0“ am 16. November 2022 in München,
gemeinsam mit Dr. Daniel Lehmann

2019

Fallstricke im Erbrecht – Fehler, die Sie vermeiden können
im Rahmen der Veranstaltung „Fallstricke im Erbrecht“ am 21. Mai 2019 in München

2017

Fallstricke im Erbrecht – Fehler, die Sie vermeiden können
im Rahmen der Veranstaltung „Fallstricke im Erbrecht“ am 27. April 2017 in München

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