BGH bestätigt Wirksamkeit von Unternehmereheverträgen mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs – Wichtige Leitlinien für Unternehmer
BGH-Urteil: Was bedeutet das für Unternehmer?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 28. Mai 2025 (Az. XII ZB 395/24) für mehr Rechtssicherheit gesorgt: Eheverträge, in denen Unternehmer und ihre Partner den Zugewinnausgleich ausschließen und Gütertrennung vereinbaren, sind grundsätzlich wirksam. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist allerdings, dass sie auf Augenhöhe ausgehandelt wurden. Die Entscheidung ist besonders für Unternehmerfamilien von großer Bedeutung, denn sie gibt wichtige Leitlinien für die Gestaltung von Eheverträgen.
Der Sachverhalt: Unternehmerische Vorsorge durch Ehevertrag
Im zugrunde liegenden Fall schloss ein Unternehmer-Ehepaar vor der Eheschließung einen Ehevertrag. Dieser sah Gütertrennung, vom Gesetz abweichende Unterhaltsregelungen sowie gegenseitige Erb- und Pflichtteilsverzichte vor. Im Rahmen der Scheidung verlangte die Ehefrau dennoch den Zugewinnausgleich und argumentierte, der Vertrag sei sittenwidrig und daher unwirksam.
Der BGH wies diese Argumentation zurück: Die Ehefrau war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst Geschäftsführerin einer GmbH, wirtschaftlich unabhängig und gut ausgebildet. Beide Ehegatten hatten ausreichend Zeit, sich mit dem Vertragsinhalt auseinanderzusetzen, da die wesentlichen Eckpunkte bereits einen Monat vor der Beurkundung übermittelt wurden. Zudem fanden im Vorfeld Vertragsverhandlungen statt, und die Ehefrau wurde von ihrem Vater, einem Anwalt, rechtlich beraten. Der BGH hat zudem bereits in vorherigen Entscheidungen das berechtigte Interesse des Ehemanns anerkannt, aus Gründen des Unternehmensschutzes die Gütertrennung zu vereinbaren.
Praktische Bedeutung für Unternehmer und ihre Familien
Die Entscheidung des BGH gibt Unternehmern wichtige Orientierungspunkte:
- Gestaltungsfreiheit beim Ehevertrag: Ehegatten können den Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag wirksam ausschließen. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Schutz des Betriebsvermögens bezweckt werden soll.
- Inhaltskontrolle und Sittenwidrigkeit: Ein Ehevertrag ist grundsätzlich nur dann unwirksam, wenn er einen Ehegatten grob benachteiligt und diese Benachteiligung auf einer ungleichen Verhandlungsposition oder dem Ausnutzen einer Zwangslage beruht. Die objektive Benachteiligung eines Ehegatten genügt für sich genommen in der Regel nicht, um die Unwirksamkeit des Ehevertrags anzunehmen.
- Bedeutung der Beratung und Vorbereitung: Die Entscheidung unterstreicht, wie wichtig eine unabhängige rechtliche Beratung und eine sorgfältige Vorbereitung sind.
Empfehlungen für die Gestaltung von Unternehmereheverträgen
Die Vereinbarung der Gütertrennung ist ein wirksames Instrument, um das eigene Vermögen und insbesondere Unternehmenswerte im Scheidungsfall abzusichern. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten auf Augenhöhe verhandeln. Um dies sicherzustellen, sollten folgende Punkte bei der Gestaltung eines Unternehmerehevertrags beachtet werden:
- Frühzeitige Planung: Die Überlegungen zum Ehevertrag sollten rechtzeitig, idealerweise mehrere Monate vor der Eheschließung, beginnen. So bleibt ausreichend Zeit für Verhandlungen und Anpassungen.
- Aktive Einbindung des anderen Ehegatten: Beide Parteien sollten aktiv in die Vertragsgestaltung einbezogen werden. Auf Verhandlungen basierende Vertragsanpassungen belegen, dass Gespräche auf Augenhöhe geführt wurden.
- Unabhängige rechtliche Beratung: Jeder Ehegatte sollte sich von einem eigenen Rechtsanwalt beraten lassen. Die notarielle Beurkundung ersetzt keine persönliche Rechtsberatung.
- Transparenz bei internationalen Ehen: Bei nicht deutschsprachigen Ehegatten sollte der Vertragsentwurf in die jeweilige Muttersprache übersetzt werden. Ein Dolmetscher beim Notartermin stellt sicher, dass alle Vertragsinhalte verstanden werden.
Fazit
Eheverträge sind in Unternehmerkreisen ein bewährtes Mittel zur Sicherung des Betriebsvermögens und zur Abwehr erheblicher Liquiditätsabflüsse im Falle einer Scheidung. Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Vertragsfreiheit der Eheleute und gibt Unternehmern klare Leitlinien an die Hand. Ein gut vorbereiteter und fair ausgehandelter Ehevertrag ist der beste Schutz für das Familienunternehmen.