22.01.2026 Fachbeitrag

Aktuelle Entwicklungen zur geplanten Reform der Erbschaftsteuer – SPD legt Konzeptpapier zu möglichen Änderungen der Erbschaftsteuer vor

Am 13. Januar 2026 hat die SPD ein Eckpunktepapier zur Reform der Erbschaftsteuer veröffentlicht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Gesetzesentwurf, sondern um ein Konzept, das in den kommenden Monaten weiter diskutiert und überarbeitet werden soll. Konkrete gesetzgeberische Schritte oder ein Zeitplan liegen derzeit nicht vor.

Für private Vermögensinhaber und Unternehmer können die angedachten Änderungen jedoch bereits jetzt weitreichende Bedeutung haben.

1. Neuer „Lebensfreibetrag“ für Erbschaften innerhalb und außerhalb der Familie

Zentrales Element des Vorschlags ist die Einführung eines sogenannten Lebensfreibetrags:

  • 900.000 € Freibetrag für Erbschaften innerhalb der Familie (wobei aus dem Papier nicht eindeutig hervorgeht, ob auch Schenkungen diesem Freibetrag unterfallen)
  • 100.000 € Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen von anderen Personen

Im Gegenzug soll die bisher geltende Zehnjahresregelung entfallen, nach der die bestehenden Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. 

Was bedeutet das?

Bislang konnte alle 10 Jahre ein Freibetrag pro Elternteil in Höhe von jeweils 400.000 € (insgesamt also 800.000 €) ausgenutzt werden und zusätzlich ein steuerlicher Freibetrag für die Zuwendungen der Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits von je 200.000 € je Großelternteil (im Idealfall also 800.000 €). Während also alle 10 Jahre Zuwendungen der Eltern und aller Großeltern bis zu einem Betrag von 1,6 Mio. € steuerfrei waren, würde in Zukunft nur ein einmaliger „Lebens“-Freibetrag von 1 Mio. € genutzt werden können.

  • Vermögendere Privatpersonen wären künftig deutlich stärker belastet, da der Freibetrag auf maximal 1 Mio. € begrenzt wäre.
  • Noch unklar ist, ob der neue Lebensfreibetrag unabhängig von früheren Erwerben unter Inanspruchnahme der bisherigen Freibeträge gelten würde – dazu schweigt das Eckpunktepapier.
  • Begünstigt wären Konstellationen, in denen der Erblasser zu Lebzeiten gerade keine steuerbegünstigten Schenkungen vornehmen wollte, da der einmalige Freibetrag höher ist als bislang.
  • Gestaltungsmodelle, die auf die Wiederholbarkeit der Freibeträge setzten, würden an Bedeutung verlieren.

2. Weiterhin steuerfreie Übertragung des selbstgenutzten Familienheims

Die bereits bestehende steuerliche Begünstigung für das selbstgenutzte Eigenheim soll vollständig erhalten bleiben:

  • Ehepartner können das Familienheim weiterhin steuerfrei schenken oder vererben.
  • Kinder bleiben bei der letztwilligen Zuwendung des bislang vom Erblasser genutzten Familienheims ebenfalls steuerbefreit, sofern die gesetzlichen Vorgaben zur Wohnfläche eingehalten werden und die Immobilie mindestens zehn Jahre durch das bedachte Kind selbst genutzt wird.

Für viele Familien bleibt damit ein wichtiges Element der Nachfolgeplanung unangetastet.

3. Unternehmensnachfolge: 5-Millionen-Freibetrag geplant

Für die Übertragung von Unternehmen sieht die SPD einen neuen Freibetrag von 5 Mio. € vor, um kleinere und mittelständische Betriebe abzusichern.

Bewertung aus Sicht des Mittelstands:

  • Für viele mittelständische Unternehmen dürfte dieser Freibetrag nicht ausreichend sein.
  • Es wäre mit erheblichen Mehrbelastungen im Erb- oder Schenkungsfall zu rechnen.
  • Ob ergänzende Verschonungsregelungen vorgesehen sind, bleibt offen.

Unternehmer sollten daher frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen der Wegfall bestehender Verschonungsmodelle auf ihre Nachfolgeplanung hätte und ob lebzeitige Zuwendungen in Betracht kommen.

4. Verfassungsrechtliche Entscheidung steht noch aus

Die Reformüberlegungen stehen auch im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes. Die Entscheidung, ursprünglich für 2025 erwartet, wird nun voraussichtlich 2026 ergehen.

Es spricht vieles dafür, dass die Politik dieses Urteil abwarten will, um dessen Vorgaben unmittelbar in eine Reform einfließen zu lassen.

Fazit: Handlungsbedarf absehbar

Das SPD-Papier hat Signalwirkung und zeigt klar, in welche Richtung die politischen Überlegungen gehen: Höhere Besteuerung größerer Privatvermögen sowie eine deutliche Einschränkung der bisherigen Gestaltungsspielräume. Dies könnte insbesondere für lebzeitige Schenkungen gelten, wenn das Konzeptpapier wörtlich zu nehmen ist.

Für Mandanten bedeutet dies:

  • Bestehende Nachfolgeplanungen sollten auf ihre Zukunftsfestigkeit überprüft werden.
  • Soweit lebzeitige Zuwendungen in Betracht kommen oder sich in der Diskussion befinden, sollte die Umsetzung forciert werden.
  • Neue Gestaltungen sollten flexibel bleiben, solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.
  • Unternehmer sollten der geplanten Gesetzesänderung auch im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Besteuerung von Betriebsvermögen und den diesbezüglichen Verschonungsregelungen besondere Aufmerksamkeit schenken und möglichst frühzeitig Gestaltungsvarianten prüfen.

Wir beobachten die weitere Entwicklung und halten Sie über alle relevanten Änderungen informiert. Bei Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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