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Stiftungsrecht

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Stiftungszyklus.

Als erfahrene Berater im Stiftungsrecht begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Stiftungszyklus – von der ersten Idee über die Errichtung und laufende Betreuung bis hin zur möglichen Beendigung. Wir bieten umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung, individuell zugeschnitten auf Ihre Ziele.

Unsere Leistungen im Stiftungsrecht

Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Stiftungsplanung & Rechtsformwahl
  • Beratung im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Abwägung der Vor- und Nachteile einer Stiftung im Vergleich zu anderen Rechtsformen
  • Steuerrechtliche Einordnung (insbesondere Gemeinnützigkeit)
Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Errichtung der Stiftung
  • Erstellung der Gründungsdokumente
  • Kommunikation mit den Stiftungsbehörden
  • Abstimmung mit dem Finanzamt bei gemeinnützigen Stiftungen
  • Errichtung von Anlagerichtlinien
Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Laufende Betreuung bestehender Stiftungen
  • Rechtliche Unterstützung des Stiftungsvorstands & Compliance-Beratung
  • Rechtliche Beratung zur Vermögenserhaltung
  • Beratung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsberichten
  • Vorbereitung, Begleitung und Protokollierung von Gremiensitzungen (z. B. Stiftungsrat)
  • Beratung bei Satzungsänderungen
  • Beratung bei der Zuwendung durch Dritte (Spende, Testament, Erbvertrag, Zustiftung)
  • Organisation des Stiftungsbetriebs (z. B. Fristenüberwachung, Vertreterbescheinigungen)
  • Einhaltungen der Vorgaben bzgl. der Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung der Stiftung
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
  • Vertretung von Stiftungsorganen bei der Abwehr von Ansprüchen
Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Beendigung und Umstrukturierung
  • Beratung zur Stiftungsbeendigung (z. B. Liquidation, Verbrauchsstiftung, Vermögensübertragung ([Zustiftung])
  • Beratung zum Rechtsformwechsel einer Stiftung (z. B. gGmbH, Verein, Wechsel von der unselbständigen zur selbständigen Stiftung)

Was unsere Mandanten an uns besonders schätzen

Kleine Expertenteams mit hoher Partnerpräsenz

Anwaltliche, steuerliche und notarielle Beratung aus einer Hand

Zugang zu unserem exzellenten Netzwerk

Banken, Vermögensverwalter, Notare, Family Offices, Treuhänder und sonst. Berater 

Erfahrung und Beständigkeit

Langjährige Begleitung einer Vielzahl von Stiftungen und ihren Organen – in allen Belangen

Aktuelle Entwicklungen im Fokus

Regelmäßiger Austausch mit den Stiftungsaufsichten und Finanzbehörden aller Bundesländer

Stiftung – echt jetzt?

Ein kleines „Stiftungs-1x1“

Eine sorgfältige Planung und individuelle Beratung insbesondere hinsichtlich der richtigen Stiftungsform sind bei der Stiftungsgründung unerlässlich, um die persönlichen Ziele optimal umzusetzen und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

zum Beitrag

Die Verbrauchsstiftung

Die kleine Schwester der klassischen Stiftung

Verbrauchsstiftungen stellen eine interessante Alternative zur Ewigkeitsstiftung dar. Bei einer Verbrauchsstiftung ist das Vermögen nicht auf Dauer zu erhalten, es kann vielmehr innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder für einen vorgegeben Zweck verwendet werden.

zum Beitrag

Vorstandshaftung

Ehrenamt und böses Erwachen

Häufig wird die Tätigkeit in Gremien einer Stiftung als Gefälligkeit dem Stifter gegenüber neben einer Hauptbeschäftigung – oft unentgeltlich oder gegen geringen Auslagenersatz übernommen. Dabei wird übersehen, …

zum Beitrag

Spezialthemen

Beratung ausländischer Stiftungen (z. B. liechtensteinische Stiftungen) mit deutschem Bezug

Trust-Strukturen mit steuerlichem und zivilrechtlichem Bezug zu Deutschland

Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Stiftungen

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Stiftung

  • Familienstiftung: Dient dem Erhalt und der Versorgung einer Familie – nicht steuerbegünstigt.
  • Gemeinnützige Stiftung: Verfolgt einen gemeinnützigen Zweck – steuerlich begünstigt, aber an enge Voraussetzungen gebunden.

Eine Stiftung bietet:

  • Langfristige Vermögenssicherung und Zweckverfolgung
  • Einflussnahme über die Satzung auch über Generationen hinweg
  • Steuerliche Vorteile bei gemeinnützigen Stiftungen
  • Strukturierungsmöglichkeit in der Unternehmensnachfolge

Eine eigenständige Stiftung ist in der Regel ab einem Kapital von ca. 1–2 Millionen Euro sinnvoll, damit der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann. Alternativ kann auch eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung eine Option sein

Stiftungen sind grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt. Eine Beendigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa beim Wegfall des Zwecks.

Der Stiftungsvorstand ist für die Geschäftsführung und die Umsetzung des Stiftungszwecks zuständig. Wir beraten Vorstände in rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Hinsicht – z. B. bei Anlageentscheidungen, Berichtspflichten oder Satzungsfragen.

Ja – insbesondere liechtensteinische oder schweizerische Stiftungen haben oft deutsche Anknüpfungspunkte. Wir prüfen steuerliche und rechtliche Auswirkungen und begleiten bei der Gestaltung.

Wir bieten umfassende Beratung:

  • bei Gründung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen
  • mit direkter Kommunikation mit Finanzämtern und Stiftungsbehörden
  • durch unser breites Netzwerk aus Banken, Vermögensverwaltern und Treuhändern

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