Als erfahrene Berater im Stiftungsrecht begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Stiftungszyklus – von der ersten Idee über die Errichtung und laufende Betreuung bis hin zur möglichen Beendigung. Wir bieten umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung, individuell zugeschnitten auf Ihre Ziele.
Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Was unsere Mandanten an uns besonders schätzen
Kleine Expertenteams mit hoher Partnerpräsenz
Anwaltliche, steuerliche und notarielle Beratung aus einer Hand
Zugang zu unserem exzellenten Netzwerk
Banken, Vermögensverwalter, Notare, Family Offices, Treuhänder und sonst. Berater
Erfahrung und Beständigkeit
Langjährige Begleitung einer Vielzahl von Stiftungen und ihren Organen – in allen Belangen
Aktuelle Entwicklungen im Fokus
Regelmäßiger Austausch mit den Stiftungsaufsichten und Finanzbehörden aller Bundesländer
Stiftung – echt jetzt?
Ein kleines „Stiftungs-1x1“
Eine sorgfältige Planung und individuelle Beratung insbesondere hinsichtlich der richtigen Stiftungsform sind bei der Stiftungsgründung unerlässlich, um die persönlichen Ziele optimal umzusetzen und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
zum Beitrag
Die Verbrauchsstiftung
Die kleine Schwester der klassischen Stiftung
Verbrauchsstiftungen stellen eine interessante Alternative zur Ewigkeitsstiftung dar. Bei einer Verbrauchsstiftung ist das Vermögen nicht auf Dauer zu erhalten, es kann vielmehr innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder für einen vorgegeben Zweck verwendet werden.
zum Beitrag
Vorstandshaftung
Ehrenamt und böses Erwachen
Häufig wird die Tätigkeit in Gremien einer Stiftung als Gefälligkeit dem Stifter gegenüber neben einer Hauptbeschäftigung – oft unentgeltlich oder gegen geringen Auslagenersatz übernommen. Dabei wird übersehen, …
zum BeitragSpezialthemen
Beratung ausländischer Stiftungen (z. B. liechtensteinische Stiftungen) mit deutschem Bezug
Trust-Strukturen mit steuerlichem und zivilrechtlichem Bezug zu Deutschland
Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Stiftungen
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Stiftung
- Familienstiftung: Dient dem Erhalt und der Versorgung einer Familie – nicht steuerbegünstigt.
- Gemeinnützige Stiftung: Verfolgt einen gemeinnützigen Zweck – steuerlich begünstigt, aber an enge Voraussetzungen gebunden.
Eine Stiftung bietet:
- Langfristige Vermögenssicherung und Zweckverfolgung
- Einflussnahme über die Satzung auch über Generationen hinweg
- Steuerliche Vorteile bei gemeinnützigen Stiftungen
- Strukturierungsmöglichkeit in der Unternehmensnachfolge
Eine eigenständige Stiftung ist in der Regel ab einem Kapital von ca. 1–2 Millionen Euro sinnvoll, damit der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann. Alternativ kann auch eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung eine Option sein
Stiftungen sind grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt. Eine Beendigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa beim Wegfall des Zwecks.
Der Stiftungsvorstand ist für die Geschäftsführung und die Umsetzung des Stiftungszwecks zuständig. Wir beraten Vorstände in rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Hinsicht – z. B. bei Anlageentscheidungen, Berichtspflichten oder Satzungsfragen.
Ja – insbesondere liechtensteinische oder schweizerische Stiftungen haben oft deutsche Anknüpfungspunkte. Wir prüfen steuerliche und rechtliche Auswirkungen und begleiten bei der Gestaltung.
Wir bieten umfassende Beratung:
- bei Gründung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen
- mit direkter Kommunikation mit Finanzämtern und Stiftungsbehörden
- durch unser breites Netzwerk aus Banken, Vermögensverwaltern und Treuhändern