09.09.2025 Fachbeitrag

Die Verbrauchsstiftung – die kleine Schwester der klassischen Stiftung

Verbrauchsstiftungen stellen eine interessante Alternative zur Ewigkeitsstiftung dar. Bei einer Verbrauchsstiftung ist das Vermögen nicht auf Dauer zu erhalten, es kann vielmehr innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder für einen vorgegebenen Zweck verwendet werden. Anders als bei klassischen Stiftungen dürfen nicht nur die Erträge des Grundstockvermögens für die Stiftungszwecke verwendet werden, vielmehr steht grundsätzlich das Stiftungsvermögen insgesamt zur Verfügung. Für die Anerkennung ist eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren erforderlich.

Gründe/Motivation für eine Verbrauchsstiftung

  • Geringes Stiftungskapital, so dass aus den Erträgen der Zweck nicht nachhaltig erfüllt werden kann
  • Für die Realisierung des Stiftungszwecks sind besonders hohe Beträge erforderlich, die aus den Erträgen nicht erzielt werden können
  • Der Stifter will nur auf begrenzte Zeit (selbst als Vorstand) einen bestimmten Zweck verfolgen
  • Der Zweck der Stiftung richtet sich auf ein bestimmtes, befristetes Vorhaben

Vorteile einer Verbrauchsstiftung

Die Errichtung einer Verbrauchsstiftung bietet Ihnen mehrere Vorteile:

Insbesondere, wenn Sie die Stiftung mit einem kleineren Vermögen ausstatten möchten, aus dessen Zinserträgen der Stiftungszweck nicht ausreichend gefördert werden kann, ist diese Stiftungsform ideal für Sie.

  • „Hoher Wirkungskreis“, da das Vermögen nicht dauerhaft gebunden ist
  • Überschaubare zeitliche Verpflichtung, damit lassen sich leichter Vorstände „verpflichten“
  • Weniger Verwaltungsaufwand und geringeres Haftungspotential, weil kein Grundstockvermögen zu erhalten ist
  • Keine aufwendigen Regelungen zur Nachfolge in der Besetzung der Organe (Vorstand und Beirat) und geringer Regelungsbedarf zu den Aufsichtspflichten des Beirats, da im Idealfall der Stifter für die gesamte Laufzeit als Vorstand zur Verfügung steht und es u. U. keiner Überwachung bedarf

Ausgestaltung

Es bestehen verschiedene Gestaltungsvarianten zu Rechtsform und Inkrafttreten der Verbrauchsphase, die im Einzelfall zu prüfen sind:

Was die Rechtsform anbelangt, unterscheidet man zwischen

  • der rechtsfähigen Verbrauchsstiftung und
  • der Verbrauchsstiftung in Form der treuhänderischen Stiftung

Auch betreffend den zeitlichen Aspekt, ab wann das Vermögen verbraucht werden darf, gibt es Optionen: 

  • Die Stiftung wird schon bei der Errichtung als Verbrauchsstiftung ausgestaltet,
  • Alternativ kann die Stiftungssatzung einer klassischen Stiftung von Anfang an die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung vorsehen,
  1. entweder durch Anordnung, wann die Umwandlung zu erfolgen hat (z. B. Ableben des Stifters) oder
  2. durch Vorgabe von Bedingungen, bei deren Vorliegen die Stiftung umgewandelt werden kann.
  • In Ausnahmefällen kommt auch die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung in Betracht, selbst wenn die Stiftungssatzung dies bei der Errichtung nicht vorgesehen hatte

Steuerliche Begünstigung

Für die Verbrauchsstiftung können Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, allerdings in etwas begrenzterem Umfang als bei der Ewigkeitsstiftung.

  • Bei der Errichtung der Verbrauchsstiftung können die allgemeinen Spendenabzugsbeträge, also bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 10 b EstG, steuermindernd in Ansatz gebracht werden
  • Spenden an die Stiftung können im Rahmen der steuerlichen Abzugsbeträge geltend gemacht werden
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreiungen können in bestimmten Konstellationen in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt die Übertragung des Vermögensgegenstandes erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall
  • Soweit die Verbrauchsstiftung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt (§ 51 AO), kommt ihr die Körperschafts- und Grundsteuerbefreiung zugute

Steuerlicher Unterschied zur klassischen Stiftung 

Der erhöhte Sonderausgabenabzug für Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung gilt ausdrücklich nicht für Verbrauchsstiftungen (§10b (1a) EstG), da die Verbrauchsstiftung ihr Vermögen nicht zur Erzielung von Erträgen nutzt, sondern zur unmittelbaren Erfüllung ihrer Zwecke.

Die Vorteile auf einen Blick 

PLANBARKEIT – SCHLAGKRAFT – ÜBERSCHAUBARE ZEITRÄUME – MINIMIERTE HAFTUNG DER GREMIEN – REDUZIERTER VERWALTUNGSAUFWAND – FLEXIBILITÄT

Handlungsempfehlung

Für gemeinnütziges Engagement müssen keine Millionen investiert werden. Die Verbrauchsstiftung lässt sich auch mit einem kleineren Budget umsetzen – sprechen Sie uns gerne an. Wir finden eine individuell passende Lösung.

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