06.07.2020FachbeitragCorona

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Öffentliche Finanzhilfen für Start-ups in der Coronakrise

Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm zur Unterstützung von Start-ups und jungen Wachstumsunternehmen in der Coronakrise aufgelegt. Ziel ist es, Start-ups schnell mit Liquidität zu versorgen. Hierfür wurde als eine Säule die so genannte Corona Matching Fazilität (CMF) geschaffen, bei der die KfW Capital und der Europäische Investmentfonds (EIF) Investments privater Venture Capital Fonds (VC-Fonds) „matchen“. Die Hilfe wird damit an die Investments von VC-Fonds gekoppelt.

„Matching“ bedeutet in diesem Fall, dass ein privater VC-Fonds ein Investment in ein Start-up tätigt, welches durch die KfW Capital oder den EIF in gleicherweise eingegangen wird. Der öffentliche Fonds „matched“ das Privatinvestment, indem er zu den gleichen wirtschaftlichen Bedingungen investiert.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Mittel ist eine Akkreditierung des bestehenden VC-Fonds oder einer extra gegründeten Zweckgesellschaft durch die KfW Capital oder den EIF. Akkreditierungsfähig ist dabei grundsätzlich jeder europäische, unabhängige VC-Fonds, an dem mehrheitlich private Investoren beteiligt sind, an dem jedoch nicht ein Investor oder Investorenstamm die Mehrheit hält. Somit scheiden z.B. Single Family Offices und Business Angels als akkreditierte Investoren aus. Auch die Investments von Co-Investoren des VC-Fonds, die mit diesem in das Start-up investiert haben, kommen nicht für ein „Matching“ in Frage.

Auch an dem zu fördernden Unternehmen dürfen einzelne Finanz- oder strategische Investoren nicht mehrheitlich beteiligt sein. Außerdem darf sich das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden und muss einen Deutschlandbezug haben. Um eine Akkreditierung zu erhalten, muss der interessierte VC-Fonds einen Antrag bei KfW Capital oder dem EIF stellen und den Akkreditierungsprozess entweder bei der KfW Capital oder dem EIF durchlaufen. Dieser Prozess entspricht im Wesentlichen dem Akkreditierungsprozess, den ein VC-Fonds durchlaufen muss, wenn er den EIF oder die KfW Capital als Investor für den VC-Fonds gewinnen will. Der Prozess kann bis zu mehre Monate dauern.  

Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass die CMF auch für bereits getätigte Investments in Betracht kommt, sofern diese nach dem 2. April 2020 getätigt worden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einbeziehung der CMF in der Finanzierungsdokumentation angelegt ist. Es ist also nicht erforderlich, erst den Akkreditierungsprozess zu durchlaufen und so eine eventuell dringend erforderliche Finanzierungsrunde aufzuschieben. Vielmehr können interessierte VC-Fonds sich in jetzt laufenden Finanzierungsrunden die Möglichkeit zum Matching offenhalten und gegebenenfalls im Anschluss prüfen, ob eine Akkreditierung für sie in Betracht kommt.

Wichtig: Förderfähig sind nur Finanzierungsrunden, die bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden.

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

Das Investment der KfW Capital oder des EIF erfolgt zu den gleichen wirtschaftlichen Bedingungen wie das des gematchten VC-Fonds und ist sowohl in Form von Eigenkapital als auch eigenkapitalähnliche Investments (z.B. in Form von Wandeldarlehen) möglich. Der akkreditierte VC-Fonds kann zudem entscheiden, mit welcher Quote er das Matching in Anspruch nimmt. Es können bis zu 70 Prozent des Gesamtinvestments des akkreditierten VC-Fonds aus Mitteln der CMF stammen, solange dies maximal 50 Prozent der gesamten Finanzierungsrunde sind. D.h., falls der akkreditierte Investor eine größere Quote als 50 Prozent matchen möchte, müssen weitere Investoren an der Finanzierungsrunde beteiligt sein, deren Investment nicht gematched wird. Sofern weitere akkreditierte VC-Fonds an der Finanzierungsrunde teilnehmen, kann dies die Quote des einzelnen Matchings entsprechend reduzieren. Schließlich ist zu beachten, dass bei der Beteiligung weiterer öffentlicher Investoren die Gesamtsumme der öffentlichen Gelder (einschließlich Förderungen außerhalb der CMF) im Rahmen einer Finanzierungsrunde bei maximal 70 Prozent liegen darf.

Was bedeutet eine Akkreditierung für den Fonds?

Der akkreditierte Investor hält im Falle eines Matchings die Beteiligung treuhänderisch für die KfW Capital und den EIF, d.h. im eigenen Namen, aber auf Rechnung der staatlichen Fonds. Zeitpunkt und Art des Exit bestimmt der akkreditierte VC-Fonds allein.

Der akkreditierte VC-Fonds erhält für seine Tätigkeit als Treuhänder keine Management Fee und keinen Carry von der KfW Capital und dem EIF. Er muss aber darauf achten, dass die Reportingstandards der KfW Capital bzw. des EIF bei der Beteiligung eingehalten werden.

Bei der Frage, ob sich ein VC-Fonds akkreditieren lassen soll, ist zu beachten, dass für einen akkreditierten VC-Fonds eine Andienungspflicht für alle Investments gilt, die bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. D.h., er muss für alle Finanzierungsrunden in diesem Zeitraum einen Antrag auf Matching durch KfW Capital und den EIF stellen. Der akkreditierte VC-Fonds darf dabei lediglich entscheiden, ob das Matching nur für Bestands- oder auch für Neuinvestments in Anspruch genommen werden soll. Durch die Andienungspflicht soll verhindert werden, dass der VC-Fonds nur riskantere Investments matched. So soll eine ausgewogene Risikoallokation für die CMF erreicht werden. Die gewählte Matching-Quote gilt dann grundsätzlich für alle Bestandsinvestments des Fonds, sofern diese nicht durch die Beteiligung weiterer akkreditierter Investoren oder die Gesamthöhe der Finanzierungsrunde beeinflusst wird. Für Neuinvestments kann eine abweichende Matching-Quote gewählt werden.

Fazit

Die Frage, ob die Mittel der CMF für ein Start-up interessant sein können, werden viele Start-ups und VC-Fonds mit „Ja“ beantworten, da eine eingesammelte Finanzierungsrunde insgesamt verdoppelt werden kann. Auch kann z.B. der Ausfall anderer Investoren aufgrund der derzeitigen Situation kompensiert werden. Allerdings sollte genau geprüft werden, ob sich ein VC-Fonds akkreditieren lässt und damit eine Matchingverpflichtung für alle Folgeinvestitionen, die in diesem Jahr noch getätigt werden, eingegangen oder eine Gesellschaft nur zum Zwecke der Akkreditierung geschaffen wird (SPV).

Auf unserer Themenseite finden Sie weitere, täglich aktualisierte Hinweise zur Corona-Krise.

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