25.11.2021Fachbeitrag

Update Energie Nr. 22

Die Energiepolitik der neuen Bundesregierung – der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Überblick

Der Kampf gegen den Klimawandel ist aktuell eine der wichtigsten Aufgaben der deutschen und europäischen Politik. Klimaschutz wird das prägende Thema der nächsten Dekade sein. Das zeigt sich auch in dem Koalitionsvertrag, den SPD, Grüne und FDP am 24. November 2021 als Ergebnis ihrer Koalitionsverhandlungen vorgelegt haben. Die Koalitionäre betonen, dass sie ihre Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene klar auf das 1,5-Grad-Ziel ausrichten werden und dabei einen verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität bis spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten wollen. Zur Finanzierung dieses Weges enthält der Koalitionsvertrag kaum konkrete Aussagen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten energiepolitischen Vorhaben zusammen:

Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird an einem Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 ausgerichtet – deutlich mehr als bisher (655 TWh). 80 Prozent davon sollen aus Erneuerbaren Energien stammen. Die jährlichen Ausschreibungsmengen unter dem EEG werden dafür dynamisch angepasst. Daneben sollen Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und der europaweite Handel mit Herkunftsnachweisen gestärkt und Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden.

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden – bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es „die Regel“ werden. Ziel für den Ausbau der Photovoltaik sind 200 GW bis 2030. Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen (bislang 0,8 Prozent) ausgewiesen werden. Sog. Repowering soll ohne großen Genehmigungsaufwand möglich werden. 

Die Kapazitäten für Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 GW in 2030, 40 GW in 2035 und 70 GW in 2045 gesteigert werden. Dazu sollen weitere Flächen in der Außenwirtschaftszone für die Nutzung gewonnen und Offshore-Anlagen Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen eingeräumt werden. Auch grenzüberschreitende Projekte in Nord- und Ostsee sollen gefördert werden.

Schließlich will die neue Bundesregierung eine neue Biomasse-Strategie erarbeiten und die Nutzung von Geothermie stärken. Im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems soll die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfacht und gestärkt werden. Wärmenetze sollen ausgebaut und Wärme bis 2030 zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien klimaneutral erzeugt werden.

Änderungsvorhaben gibt es auch zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien: Die EEG-Umlage soll zum 1. Januar 2023 wegfallen und ab dann vollständig aus dem Bundeshaushalt und den Einnahmen des nationalen Emissionshandels finanziert werden. 

Mit Vollendung des Kohleausstiegs soll die Förderung erneuerbarer Energien ganz auslaufen. Im Rahmen dieser Änderungen sollen auch alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst werden.

Vorgezogener Kohleaustieg, klimaneutrale Nutzung von Wasserstoff

Der bislang für das Jahr 2038 vorgesehene Kohleausstieg soll „idealerweise“ auf das Jahr 2030 vorgezogen werden. Neue Gaskraftwerke, die vor allem auch an bisherigen Kraftwerksstandorten möglich sein sollen, müssen nach den Plänen der Koalitionäre so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können (H2-ready). Grüner Wasserstoff soll eine wesentliche Säule der Energieversorgung werden, wobei die einheimische Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erste Priorität hat. Die Wasserstoffregulierung soll technologieoffen ausgestaltet werden. Bis 2030 wird eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt angestrebt, was u.a. durch den Zubau von Offshore-Windenergie sowie europäische und internationale Energiepartnerschaften sichergestellt werden soll. Die Parteien wollen eine einheitliche Zertifizierung von Wasserstoff und seinen Folgeprodukten und eine Stärkung europäischer Importpartnerschaften erreichen.

Ausweitung des Emissionshandels

Der europäische Emissionshandel (EU ETS) und der nationale Emissionshandel (nEHS) auf Basis des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sollen im Sinne des EU-Programms „Fit for 55“ überarbeitet werden. Ein steigender CO2-Preis wird dabei als wichtiges Instrument definiert. In diesem Zusammenhang soll auch ein ETS-Mindestpreis eingeführt werden. Hier will Deutschland im Zweifel einen Alleingang wagen: Wenn auf EU-Ebene ein Mindestpreis nicht umgesetzt werden kann, soll dies über nationale Maßnahmen erfolgen.

Die neue Bundesregierung will zudem die Einführung eines zweiten EU-Emissionshandels für Wärme und Mobilität (EU ETS 2) vorantreiben, der ggf. auch den nationalen Emissionshandel unter dem BEHG (nEHS) ersetzen kann. In diesem Kontext soll auch ein Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase im nEHS nach 2026 vorgelegt werden. Ab 2030 soll der EU ETS 2 dann mit dem bestehenden EU ETS zusammengeführt werden. 

Überarbeitung des Strommarktdesigns

Unter der neuen Bundesregierung soll ein neues Strommarktdesign erarbeitet werden. Eine zentrale Funktion soll dabei der neuen Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ zukommen, die Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbeziehen und im Jahr 2022 konkrete Vorschläge hierfür vorlegen soll. Dabei betonen die Koalitionäre ihr Bekenntnis zu einer weiteren Integration des europäischen Energiebinnenmarktes. 

Der erforderliche Zubau gesicherter Leistung soll wettbewerblich und technologieoffen erfolgen und u. a. gesicherte Erneuerbaren-Leistungen, hocheffiziente Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung, ein Innovationsprogramm, um H2-ready-Gaskraftwerke auch an Kohlekraftwerkstandorten anreizen zu können, Speicher, Energieeffizienzmaßnahmen und Lastmanagement umfassen. 

Bei der anstehenden Überarbeitung des KWKG und der KWK-Förderung sollen Marktpreise angemessen berücksichtigt werden.

Schließlich sollen die staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor grundlegend reformiert werden. Dabei soll auf systematische, konsistente, transparente und möglichst verzerrungsfreie Wettbewerbsbedingungen abgezielt, Sektorenkopplung ermöglicht und so ein Level-Playing-Field für alle Energieträger und Sektoren geschaffen werden. Der CO2-Preis soll dabei eine zentrale Rolle spielen. 
Zudem sollen die Netzentgelte reformiert werden. 

Beschleunigung des Netzausbaus

Für den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein schnellerer Netzausbau erforderlich. Dazu sollen die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber einen über die aktuellen Netzentwicklungsplanungen hinausgehenden Plan für ein Klimaneutralitätsnetz berechnen und den Bundesbedarfsplan entsprechend fortschreiben – mit besonderem Augenmerk auf den sog. Stromautobahnen.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom- und Wasserstoffnetze sollen beschleunigt und eine klare Zuordnung der politischen Verantwortung gewährleistet werden. Bis Mitte 2023 soll zudem eine „Roadmap Systemstabilität“ vorgelegt werden. Die Verteilnetze wollen die Koalitionäre modernisieren und digitalisieren, u. a. durch eine vorausschauende Planung und mehr Steuerbarkeit. Den Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids werden sie unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erheblich beschleunigen. 

Speicher sollen als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definiert werden. 

Abschied vom Verbrennungsmotor

In Bezug auf das Ende des Verbrennungsmotors bleibt es bei den Vorschlägen der Europäischen Kommission, wonach im Verkehrssektor in Europa ab 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen werden sollen. Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur greift der Koalitionsvertrag das von der Vorgängerregierung gesteckte Ziel von einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis 2030 auf. Allerdings sollen die Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur effektiver und effizienter ausgestaltet, Hemmnisse in Genehmigungsprozessen, bei der Netzinfrastruktur und den Netzanschlussbedingungen abgebaut und die Anzahl ausgeschriebener Schnellade-Hubs erhöht werden. 

Ausblick

Zur Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen haben sich SPD, Grüne und FDP einen ambitionierten Zeitplan gesetzt: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ein Klimaschutzsofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen und Vorhaben bis Ende 2022 auf den Weg gebracht und abgeschlossen wird.

Der vorgelegte Entwurf des Koalitionsvertrags ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen der letzten Wochen. Nun müssen die drei Parteien noch zustimmen. Bei den Grünen beginnt bereits an diesem Donnerstag eine Urabstimmung der Parteimitglieder über den Vertrag. SPD und FDP wollen die Zustimmung auf ihren Parteitagen am 4. bzw. 5. Dezember einholen. 

Der Koalitionsvertrag ist hier abrufbar. 

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