14.10.2015 Fachbeitrag Article

Fallstricke im Markenrecht

zuerst erschienen in den Computer Reseller News am 14.10.2015

Der richtige Umgang mit Marken ist für ITK-Unternehmen nicht trivial. Hier lauern nicht nur für Assemblierer, die fremde Markenprodukte reparieren, aufrüsten oder umbauen, jede Menge Fallstricke. Rechtsanwalt Georg Jacobs informiert, was es dabei zu beachten gilt.

Der richtige Umgang mit eigenen und fremden Marken schützt Unternehmen aus der ITK-Branche vor großen finanziellen Risiken. Dies gilt nicht nur für den deutschen Markt, sondern gerade auch im internationalen Wettbewerb. Denn Kommunikationstechnik aus Deutschland ist weltweit begehrt. Wer fremde Markenprodukte repariert, aufrüstet oder umbaut, weiß in der Regel, dass er deren Namen und Logo nicht verändern darf. Andernfalls ist es eine Markenverletzung, wenn das Produkt danach wieder vertrieben wird. Und das kann teuer werden.

Ein ITK-Unternehmer verletzt die fremde Marke aber auch, wenn er oder seine Techniker ein Markenprodukt in seinen wesentlichen Merkmalen ändern und es unter der ursprünglichen Marke wieder in Verkehr bringen. Dies lässt sich am besten an einem Beispiel darstellen: Die Technik eines Hardware-Systems wird aufgerüstet oder ergänzt. In diesem Fall darf die insoweit veränderte Hardware nicht mehr die Marke des Original-Herstellers tragen.

Das ITK-Unternehmen, dessen Techniker den Server umgebaut hat, darf aber auch seine Marke in der Regel nicht neben der des Original-Herstellers anbringen. Denn das würde den unzutreffenden Eindruck einer Kooperation erwecken. In der Regel bleibt dem Unternehmen aus der ITK-Branche nur die Möglichkeit, das umgebaute Markenprodukt ohne Marke oder nur unter seiner eigenen Marke zu vertreiben – immer vorausgesetzt, dass dies im Einzelfall zulässig ist.

Fremde Marken korrekt nennen

Im Grundsatz darf ein ITK-Unternehmen die Marke(n) der Produkte, für die es Leistungen, Ersatzteile oder Zubehör anbietet, in notwendigem Umfang nennen. Das bedeutet zugleich, dass in der Regel das Logo der fremden Marke nicht genutzt werden darf, wenn die Nennung des jeweiligen Begriffs allein genügt.

Im Internet gelten sogar noch strengere Regeln. Wer etwa Zubehör für Computer eines bestimmten Herstellers anbietet, darf diese nicht einfach ohne Erlaubnis des Markeninhabers unter www.[Computerhersteller]-zubehör.de vertreiben. Denn dies ist zum einen aus markenrechtlicher Sicht nicht notwendig. Zum anderen erweckt er bereits mit diesem Domain-Namen den unzutreffenden Eindruck als betreibe der Computerhersteller den Internetauftritt – dies ohne Rücksicht auf die Gestaltung des jeweiligen Auftritts.

Darf ein ITK-Unternehmen eine fremde Marke und ein fremdes Logo nutzen – etwa des Herstellers, für dessen Produkte das Unternehmen Leistungen, Ersatzteile oder Zubehör anbietet – müssen weitere Besonderheiten beachtet werden. So muss das ITK-Unternehmen die Marke immer korrekt nennen und darf insbesondere das Logo nicht verändern. Führt der Hersteller ein neues Logo ein, muss das nutzende Unternehmen dieses gegebenenfalls entsprechend umstellen. Denn die Marke wird verwässert, wenn jeder Wiederverkäufer sie jeweils unterschiedlich abgeändert wiedergibt.

Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen

Dem Schutz von eigenen Marken kommt bei ITK-Produkten und Dienstleistungen besonders im internationalen Kontext eine große Bedeutung zu. Denn Hightech »Made in Germany« hat einen ausgezeichneten Ruf.

Beim Vertrieb im Ausland sollte am Anfang aber stets die Überlegung stehen, ob ein Schutz der Marke auch international Sinn ergibt. Die Antwort: Für ITK-Exporteure ist ein internationaler Markenschutz bei neuen Produkten – also Waren und Dienstleistungen – grundsätzlich sinnvoll.
Natürlich ist es am günstigsten, allenfalls eine nationale Marke anzumelden. Dann läuft man als Exporteur jedoch Gefahr, dass ein Wettbewerber im jeweiligen Zielland bereits die gleiche oder eine ähnliche Marke als nationale Marke angemeldet hat und einem die Nutzung dort untersagt.
Hinzu kommt eine weitere Einschränkung: Trägt ein ITK-Exporteur nur eine nationale Marke ein, muss er auf seinem Internetauftritt deutlich machen, dass er sich mit seiner deutschen Marke nicht an Kunden in dem Land richtet, in dem eine verwechslungsfähige Marke im Ausland geschützt ist. Das wird praktisch schwierig, wenn man in seinem deutschsprachigen Internetauftritt klarstellen soll, dass Kunden aus Österreich oder der Schweiz leider nicht willkommen sind. Dadurch verbaut sich der Exporteur Geschäftschancen.

Markenschutz vor Markteintritt

Der Schutz reicht am weitesten, wenn ein ITK-Unternehmen seine Marke für so viele Staaten wie möglich anmeldet. Doch auch das Extrem ist ohne vorherige Überlegung nicht sinnvoll. Eine weltweite Anmeldung kostet verhältnismäßig viel und ist nicht an das Unternehmen und seine Produkte angepasst. Zudem besteht die potenzierte Gefahr, in einigen Staaten – in denen das ITK-Unternehmen vielleicht gar kein Geschäft macht – ältere Rechte zu verletzen.
Markenschutz sollte der ITK-Exporteur daher für Länder anstreben, in denen er in absehbarer Zeit – meist werden etwa fünf Jahre berücksichtigt - Geschäfte machen möchte. Dabei sollte der Markenschutz idealerweise schon vor dem Markteintritt erfolgen.

Hat dort bereits ein anderes Unternehmen eine identische oder ähnliche Marke eintragen lassen, birgt der Vertrieb im Ausland Stolpersteine – etwa Verhandlungen mit dem Inhaber der älteren Marke oder ein behördliches oder gerichtliches Markenverfahren. ITK-Unternehmen haben in solchen Situationen meist nur die Wahl, dass Sie dem Inhaber der älteren Marke seine Marke zu dem Preis abkaufen, den dieser Inhaber gerne hätte, oder ihr Produkt weltweit oder für dieses Land umzubenennen. So kam es etwa 2011 in China. Eine vergleichsweise kleine chinesische Firma hatte die Marke iPad eintragen lassen. Die Folge: Mehrere Apple-Händler in China wurden verklagt. Im Endeffekt zahlte Apple 60 Millionen US-Dollar, um den Markenrechtsstreit beizulegen.

Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

ITK-Exporteure sollten sich daher auch frühzeitig um ihren internationalen Markenschutz kümmern, um die Einheitlichkeit ihrer Marke(n) sicherzustellen. Wer internationalen Markenschutz nur nach und nach einrichtet, wird in dem einen oder anderen Land auf gleiche oder ähnliche ältere Marken stoßen.
Darauf muss der Exporteur – meist – reagieren, indem er entweder viel für die Übernahme der älteren Marke bezahlt oder für diese Länder eine andere Marke in ähnlichem Design schafft. Eine solche Mehrmarkenstrategie führt in Fällen, in denen sie nicht beabsichtigt war, schnell zu einer oftmals geschäftsschädigenden Produktzergliederung.

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