07.05.2026 Fachbeitrag

Entwurf für eine neue EUSPA-Verordnung: Wesentliche Inhalte, praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Am 7. April 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Verordnung bezüglich der (künftig so benannten) European Union Space Service Agency (EUSPA oder Agency) vorgelegt (COM(2026) 152). Der Vorschlag steht in engem Zusammenhang mit dem Entwurf des EU Space Act vom 25. Juni 2025 und bildet zusammen mit diesem ein umfassendes Regulierungspaket für den europäischen Weltraumsektor. Die neue Verordnung soll ab dem 1. Januar 2028 gelten und die institutionelle Grundlage für die operative Umsetzung des EU Space Act schaffen.

Wesentliche Inhalte

Die Agency wird umbenannt und das Budget deutlich erhöht.  Vor allem jedoch wird das operative Mandat erheblich erweitert, künftig in drei Kategorien gegliedert: 

  • eigene Aufgaben wie die Sicherheitsakkreditierung, 
  • von der Kommission delegierte Aufgaben im Bereich PNT und GOVSATCOM sowie 
  • Aufgaben unter Vorbehalt operativer Bereitschaft, darunter EOGS, IRIS² und 

Weltraumwetter. Das Budget wird von ca. 525,7 Mio. EUR auf 979,6 Mio. EUR nahezu verdoppelt. Hinzu kommen ein neues Gebührenmodell, ein digitaler Anhang zur Angleichung an die KI-Verordnung, das Cybersicherheitsrahmenwerk und die eIDAS-Verordnung. 

Praktische Auswirkungen

Die EUSPA erhält eine erweiterte Aufsichts- und Durchführungsrolle, einschließlich Überprüfungsbefugnissen. Im Krisenmanagement wird die Agentur als 24/7-operative Einheit positioniert. Die Sicherheitsakkreditierung wird vereinfacht, unter anderem durch eine einzige Genehmigung für ganze Konstellationen und eine „Schweigen-ist-Zustimmung-Regelung“. Digitale Compliance-Anforderungen entfalten kaskadierende Wirkung über die gesamt Entscheidungs- und Value-Chain von der Agentur über Dienstleister bis zu Auftragnehmern. Die von der EU Komission jedenfalls geplante Abgrenzung zwischen EUSPA als operativem Arm und ESA als Forschungs- und Entwicklungsorganisation wird vorangetrieben. Für start-ups ergeben sich Chancen durch die CASSINI-Initiative und geplante gezielte Kommerzialisierungsunterstützung.

Handlungsempfehlungen für Stakeholder

EU-Weltraumbetreiber sollten, natürlich, frühzeitig ihre Compliance-Verpflichtungen in einem Gesamtbil identifizieren, insbesondere im Hinblick auf Cybersicherheit, Umweltfußabdruck und Business Continuity Management. 

Wie für die EUSPA, bietet sich es sich aus praktischer Sicht an, die diversen, über verschiedenste Regulierungen verteilten Anforderungen, in ein auf Anwendungsbereiche gegliedertes „Regelbuch“ zusammenzuführen.   

Drittstaatenbetreiber sollten ihre EU-Marktexposition bewerten und die Bestellung eines EU-Rechtsvertreters planen. 

Primes auf Supplier Seite sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an KI-Governance und digitale Compliance überprüfen. 

Zulieferer sollten die Auswirkungen auf ihre Lieferkette prüfen. 

Mitgliedstaaten sind „aufgerufen, ihre nationalen Behörden vorzubereiten. 
Investoren regulatorische Kosten in ihre Due-Diligence-Prozesse einbeziehen und Branchenverbände sich aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligen sollten.

Fazit und Ausblick

Der Verordnungsvorschlag markiert einen strukturellen Wandel in der europäischen Weltraum-Governance. Substanzielle Beratungen werden voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 stattfinden. Eine frühzeitige Vorbereitung aller betroffenen Akteure ist unerlässlich, um sich rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen und die Chancen im erweiterten EUSPA-Ökosystem nutzen zu können.

Hinweis: Die vollständige englischsprachige Fassung des Beitrags mit Detailanalysen und weiterführenden Hinweisen steht als „The Proposal for a New EUSPA Regulation: Key Changes, Practical Effects, and Recommended Actions for Stakeholders“ zur Verfügung.

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