04.02.2026 Fachbeitrag

Neue EDIP-Verordnung 2025/2643: Was Regierungen und Lieferanten wissen müssen

Am 29. Dezember 2025 hat die EU die „Verordnung über das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm“ 2025/2643 („EDIP-Verordnung“) veröffentlicht. Nach „EDF” (für F&E-Kooperationen), „EDIRPA” (für gemeinsame Beschaffung), „ASAP” (für industrielle Entwicklung zur Munitionsherstellung) und „SAFE” (für die Beschaffung von Verteidigungsgütern zur Bewältigung der aktuellen Sicherheitskrise) ist die EDIP-Verordnung das nächste EU-Programm zur Förderung kooperativer Verteidigungsinvestitionen und -beschaffungen und zur Erhöhung der europäischen Verteidigungsbereitschaft. Das Finanzvolumen von EDIP beläuft sich auf 1,5 Milliarden Euro (siehe Art. 3 Abs. 1-2).

In einer Welt sich wandelnder Allianzen umfasst EDIP daher nicht nur EU-Mitgliedstaaten, sondern steht auch „assoziierten Ländern“ aus dem EWR/der EFTA sowie der Ukraine offen (die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten am 19. Dezember den Beitritt Kanadas zur 100-mal (!) größeren SAFE-Verordnung mit einem Volumen von 150 Milliarden Euro gebilligt haben (hier erfahren Sie mehr) zugestimmt haben, was die strategische Neuausrichtung Kanadas unterstreicht, die Premierminister Mark Carney in seiner Rede am 20. Januar während des Davos-Gipfels 2026 hervorgehoben hat (hier erfahren Sie mehr).

Die EDIP-Verordnung ist ein komplexer (zu komplexer?) Rechtsrahmen zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und -technologie (EDTIB), zur Sicherstellung der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern und zur Unterstützung der Erholung und Integration der ukrainischen Verteidigungsindustrie in den europäischen Markt. Sie baut auf der Logik der kurzfristigen Sofortmaßnahmen ASAP (Verordnung 2023/1525) und EDIRPA (Verordnung 2023/2418) auf und erweitert diese, indem sie ein mittelfristiges Programm für 2025–2027 mit speziellen Regelungen für gemeinsame Beschaffung, industrielle Stärkung, strategische Projekte und Krisenversorgungsmaßnahmen schafft.

Das EDIP umfasst sechs Säulen:

  1. ein Programm zur Stärkung der EDTIB;
  2. ein Instrument zur Unterstützung der Ukraine;
  3. einen Rahmen für europäische Verteidigungsprojekte von gemeinsamem Interesse (EDPCIs);
  4. einen europäischen Mechanismus für den Verkauf von Militärgütern;
  5. ein neues Kooperationsinstrument für Strukturen für europäische Rüstungsprogramme (SEAPs); und
  6. eine Regelung für den Binnenmarkt im Falle einer Versorgungskrise bei verteidigungs- und krisenrelevanten Produkten.

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 zielt die EDIP-Verordnung darauf ab

„die technologische Führungsposition, Innovation, Bereitschaft, langfristige Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Integration und Vorsorge der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (European Defence Technological and Industrial Base – EDTIB) zu stärken und somit die zeitnahe Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern sicherzustellen und zur Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der Ukraine (Ukrainian Defence Technological and Industrial Base, im Folgenden ,ukrainische DTIBʽ) beizutragen."

Empfänger und Auftragnehmer müssen mehrere Kriterien erfüllen, z. B. müssen sie in der Regel in der EU oder in assoziierten Ländern niedergelassen sein und ihre Leitungs- und Verwaltungsstrukturen in der Union oder einem assoziierten Land haben.

Wie finanzielle Unterstützung im Rahmen der EDIP-Verordnung erhalten werden kann, hängt von der jeweiligen Säule ab. Die meisten Verfahrensdetails müssen noch in Arbeitsprogrammen und Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission festgelegt werden. In der Praxis muss ein Unternehmen, das eine EDIP-Förderung beantragen möchte, einen Vorschlag als Antwort auf Ausschreibungen der EU-Kommission im Rahmen des entsprechenden Arbeitsprogramms für industrielle Stärkung oder unterstützende Maßnahmen einreichen; bei gemeinsamen Beschaffungen nimmt es als Bieter an der Beschaffung teil, die von der benannten Beschaffungsstelle/Behörde durchgeführt wird; bei FAST arbeitet es mit dem/den Durchführungspartner(n) zusammen, der/die die für Investitionen in die Verteidigungslieferkette bestimmten Fremd-/Eigenkapitalprodukte anbietet/anbieten.

Sollten Sie Fragen zu EDIP, SAFE oder anderen aktuellen EU- oder nationalen Initiativen zur Stärkung der europäischen Verteidigung haben, wenden Sie sich bitte an HEUKING.

Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.