17.03.2014Fachbeitrag

Vergabe 491

Funktionale Ausschreibung verbietet Preiswertung

Der „niedrigste Preis“ darf bei einer funktionalen oder teil-funktionalen Ausschreibung nicht einziges Zuschlagskriterium sein (OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13).

Qualitätswertung erforderlich

Öffentliche Auftraggeber dürfen den Preis als einziges Zuschlagskriterium nur dann festlegen, wenn andere Kriterien nicht geeignet sind oder nicht erforderlich erscheinen. Bei einer funktionalen oder teil-funktionalen Ausschreibung (z.B. von Planungsleistungen, wie im Fall des OLG Düsseldorf) sind auch die qualitativen Elemente zu prüfen, da die Angebote sich gerade hier unterschieden.

Neben dem Preis ist bei Qualitätsunterschieden immer mindestens ein qualitatives Zuschlagskriterium vorzugeben. Denn sonst kann der öffentliche Auftraggeber die Angebote nicht sachgerecht prüfen.

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