29.05.2018Fachbeitrag

Update Compliance 7/2018

Kündigung des Iran-Atomabkommens durch die USA: Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen

Am 8. Mai 2018 hat US-Präsident Donald Trump den Ausstieg der USA aus dem Iran-Atomabkommen angekündigt. Die in Folge des Wiener Abkommens gelockerten Wirtschaftssanktionen gegen den Iran wollen die USA nun wiedereinführen. Wegen der extraterritorialen Wirkung der amerikanischen Regelungen sind davon auch deutsche Unternehmen betroffen.

Mit der Umsetzung des „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA), dem sogenannten Wiener Abkommen, haben die USA und die EU Anfang 2016 einen Teil ihrer bis dahin geltenden Sanktionen gegen den Iran aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtete sich der Iran, sein Atomprogramm massiv herunterzufahren. Der Abbau der Iran-Handelsbeschränkungen führte insbesondere auf dem Gebiet der Secondary Sanctions, die für Nicht-US-Unternehmen gelten, zu Erleichterungen. Sie wurden im Wesentlichen auf das Verbot von Geschäften mit bestimmten gelisteten iranischen Personen und Unternehmen als auch auf die Lieferung bestimmter Güter beschränkt. Daraufhin hatte die europäische Wirtschaft ihre Exportbeziehungen mit dem Iran stark ausgeweitet.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Die Rückkehr der alten Sanktionen betrifft vor allem die Industrie und Finanzwirtschaft. Einschränkungen im Handel mit dem Iran sind unter anderem in der Automobilwirtschaft, dem Energiesektor und der (Luft-) Schifffahrt zu erwarten. Betroffen ist zudem das für den gesamten Handel entscheidende Banken- und Versicherungswesen. So ist für bestimmte Transaktionen zwischen iranischen Banken und ausländischen Finanzinstituten sogar die Einführung einer Strafnorm vorgesehen. Insgesamt sind bei Verstößen Bußgelder im sieben- bis zehnstelligen Bereich möglich. Die Wiedereinführung der Sanktionen soll in zwei Phasen erfolgen, wobei die erste Phase am 6. August und die zweite Phase am 4. November 2018 beginnt.

EU kündigt Abwehrgesetz an

Die EU hat nun angekündigt, ein Abwehrgesetz gegen die neuen Sanktionen der USA in Stellung zu bringen, um das Atomabkommen mit dem Iran zu retten. Dieses soll es europäischen Unternehmen verbieten, die neuen Sanktionen der USA umzusetzen. Für möglicherweise entstehende Kosten würden die Unternehmen dann von der EU entschädigt werden. Es bleibt somit abzuwarten, ob und inwieweit deutsche Unternehmen von den erneuerten Beschränkungen aus den USA letztlich tatsächlich betroffen werden.

Praxishinweis

Das US-Finanzministerium hat in einem Katalog die wesentlichen Fragen zur Kündigung des Abkommens zusammengestellt und beantwortet. Unternehmen mit Beziehungen in den Iran müssen ihre Embargo-Compliance an die neue Rechtslage anpassen.

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