31.08.2021Fachbeitrag

Update Gesellschaftsrecht/M&A Nr. 24

Virtuelle Hauptversammlung auch in 2022

Die Sonderregelungen zur virtuellen Hauptversammlung aufgrund der Corona-Pandemie sollen bis zum 31. August 2022, also für einen erheblichen Teil der nächsten Hauptversammlungssaison gelten.

Verlängerung bis 31.08.2022

Die Sonderregelungen, die zu Beginn der Pandemie geschaffen wurden, waren ursprünglich bis Ende 2020 begrenzt und wurden dann bis Ende 2021 verlängert. Nunmehr soll der Bundestag in einer Sondersitzung am 7. September über eine erneute Verlängerung bis zum 31. August 2022 beschließen. Geplant ist aufgrund des positiven Feedback von den Gesellschaften, eine langfristige Reform der Hauptversammlung zu erarbeiten. Wie schon absehbar war, gelingt das aber nicht vor der Bundestagswahl. Da die Pandemie weiterhin ein Thema ist und die börsennotierten Aktiengesellschaften Planungssicherheit benötigen, wird die Übergangslösung noch einmal verlängert. Der Plan, die Verlängerung bis zum ein 31. August zu befristen, lässt darauf schließen, dass die Sonderregelung, wonach Hauptversammlungen in der Pandemie nicht innerhalb von 8 sondern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden sollen, nicht verlängert wird.

Diskussion zur Zukunft der digitalen HV

Parallel wird über verschiedene Vorschläge diskutiert, wie die virtuelle Hauptversammlung künftig ausgestaltet werden soll. Hierzu wurde nunmehr auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Positionen vorgelegt. Kern der Diskussion ist, welche Rechte Aktionäre künftig im Rahmen der virtuellen Versammlung haben sollen, oder ob etwa eine freie Möglichkeit während der Versammlung besteht, ob sämtliche Beschlüsse in virtuellen Versammlungen gefasst werden können und ähnliches. Hier ist der Diskussionsstand noch recht offen.

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