In der Task-Force „Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ bündeln wir unsere Kompetenz und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen. Die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team ist wichtig, da insbesondere zum Datenschutzrecht, dem IT-Recht, dem Arbeitsrecht, dem Patentrecht, dem Strafrecht und dem Vertragsrecht Schnittstellen bestehen.
Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen
Praktisch alle Unternehmen kommen regelmäßig in Kontakt mit eigenen und mit fremden Geschäftsgeheimnissen. Diese können einen hohen wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen darstellen. Geschäftsgeheimnisse betreffen sowohl technisches Know-how, Geschäftsstrategien und Datensammlungen, als auch kaufmännische Geheimnisse wie Kunden- und Lieferantenlisten.
Seit 2016 ist der juristische Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch die europäische Richtlinie (EU) 2016/943 unionsweit geregelt. Dadurch werden einheitliche Regeln aufgestellt und der grenzüberschreitende Austausch sensibler Informationen erleichtert. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) umgesetzt, das am 26. April 2019 in Kraft getreten ist.
Geeignete Schutzmaßnahmen
Geschäftsgeheimnisse sind geschützt, wenn der Geheimnisinhaber geeignete Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen hat. Diese Vorkehrungen muss er in einem etwaigen Prozess darlegen und beweisen können. Neben organisatorischen Maßnahmen sowie rechtlichen und tatsächlichen Zugangsbegrenzungen kann auch die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit geheimen Informationen sinnvoll sein.