Zukunftsfinanzierungsgesetz
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen die Bedingungen insbesondere für Start-ups verbessert, der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und die Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestärkt werden.

Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht
Am 12. April 2023 haben das Bundesministerium der Justiz und das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Sie schlagen steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vor, um den Kapitalmarkt leistungsfähiger zu machen und den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte haben in allen relevanten Fachbereichen die notwendige rechtliche Expertise und helfen Ihnen gerne weiter.