22.06.2026 Fachbeitrag

Datenschutz bei Bietern mit US-Konzernmutter

Vergabe 1623

OLG Düsseldorf, 05.06.2024, Verg 25/23

Gute Nachrichten für international aufgestellte Bieter: Der Auftraggeber darf einem Bieter vertrauen, der zusichert, die DSGVO einzuhalten – obwohl das Unternehmen einem US-Konzern angehört.

DSGVO-Zweifel

Der Bund schrieb Reisebürodienstleistungen aus und forderte Daten in der EU zu speichern. Den Zugschlag erhielt das Tochterunternehmen eines US-Konzerns. Ein Konkurrent rügte: Wegen der Konzernstruktur und systembedingter Zugriffsrechte der Konzernmutter könne das Unternehmen nicht DSGVO-konform leisten.

US-Mutter ist kein Makel

Das Gericht folgte dem nicht. Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Bieter ihre Zusagen erfüllen. Die Zugehörigkeit zu einem US-Konzern allein begründet keinen Verdacht, dass Daten unzulässig in die USA fließen. Entscheidend ist, was der Bieter im Angebot zusichert – nicht, was im Konzern theoretisch möglich wäre.

Vertrauen ja – aber nicht blind

Erklärt sich der Bieter zum Datenschutz allerdings widersprüchlich, ist der Auftraggeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das Angebot aufzuklären.

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