17.11.2023Fachbeitrag

Vergabe 1427

Dienstleister und eForms – Auftragsnachweis nötig

Wer für die öffentliche Verwaltung oder Zuwendungsempfänger Bekanntmachungen an das EU-Amtsblatt versenden möchte, muss den Auftrag nachweisen.

Zentralisierte Einreichung

Seit dem 25.10.2023 müssen Bekanntmachungen für das EU-Amtsblatt im Format der „eForms“ erstellt werden. In Deutschland sind die Bekanntmachungen zentral über den „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ (DÖE) einzureichen, sofern der Auftraggeber kein elektronisches Vergabeportal nutzt, das über eine entsprechende Schnittstelle verfügt. Ein direktes Einreichen über das EU-Portal enotices ist nicht mehr zulässig.

Nachweis im PDF-Format

Bei der Registrierung im Redaktionssystem des DÖE müssen Dienstleister die Beauftragung durch eine Behörde oder eines Zuwendungsempfängers im PDF-Format nachweisen. Bei Zuwendungsempfängern benötigt der DÖE zusätzlich das Deckblatt des Zuwendungsbescheids mit Aktenzeichen und Zuwendungsgeber in Kopie.

Ein Account für mehrere Auftraggeber

Die Accounts im Redaktionssystem sind personenbezogen. Ein Dienstleister kann so auch Bekanntmachungen für mehrere Auftraggeber einreichen.

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