24.10.2023Fachbeitrag

Vergabe 1414

Digitalisierung der Vergabe

Die „eForms“-Verordnung der Europäischen Kommission ist am 25. August 2023 in Kraft getreten (BGBl. 2023 I Nr. 222 vom 23.08.2023, S. 1-9).

„eForms“ statt der bisherigen EU-Standardforumulare

Öffentliche Auftraggeber dürfen ihre Aufträge in Zukunft nicht mehr durch in sich abgeschlossene Formulare bekanntmachen. Vielmehr müssen diese nunmehr eine vom Einzelfall abhängige  Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen verwenden (sog. „eForms").

§ 10a VgV als Zentralnorm

Normativ halten die „eForms“ insbesondere durch den neuen § 10a VgV Einzug in das nationale Recht. Dieser stellt die entsprechenden Grundregeln auf und gilt über Verweise auch in den übrigen nationalen Vergaberechtsordnungen.

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