Erkennbarkeit von Eignungskriterien
Vergabe 1651
OLG Jena, 30.03.2026, Verg 3/25
Die Eignungskriterien müssen aus der Bekanntmachung erkennbar sein.
Bekanntmachungstext oder „deep link“
Eignungskriterien sind aus der Bekanntmachung erkennbar, wenn sie sich unmittelbar aus dem Text der Bekanntmachung ergeben. Sie sind ebenfalls eindeutig erkennbar, wenn die Bekanntmachung auf ein separates Dokument verweist und dieses mittels „deep link“ in der Bekanntmachung verlinkt.
Bloßer Verweis auf separates Dokument
Der bloße Verweis in der Bekanntmachung auf ein separates Dokument (z. B. Formblatt) ist hingegen nicht ausreichend. Sind die Eignungskriterien ohne Verlinkung nur aus einem separaten Dokument erkennbar, fehlt ein klarer Maßstab für die Durchführung der Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers. Der bloße Verweis stellt daher einen Vergaberechtsverstoß dar.