Dokumentationspflicht bei „vergleichbaren Projekten“
Vergabe 1658
OLG Koblenz, 24.02.2025, Verg 1/25
Auftraggeber dürfen in der Bekanntmachung Referenzen über „vergleichbare Projekte“ verlangen, ohne die Anforderungen näher zu beschreiben. Sie müssen jedoch dokumentieren, warum die eingereichten Referenzen mit den Kernelementen des Auftrags übereinstimmen.
Referenzanforderung transparent
Das Transparenzgebot lässt zu, Referenzen über „vergleichbare Projekte“ zu fordern. Nach Auffassung des Vergabesenats ist der Begriff auslegungsfähig. Die Referenzen müssen nicht identisch mit der ausgeschriebenen Leistung sein, aber mindestens vergleichbare Kernelemente enthalten. Umfang und Komplexität müssen zumindest einen gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Dokumentationspflicht
Bei der Wertung der Referenzen hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum. Nachprüfungsinstanzen müssen aber anhand der Dokumentation nachvollziehen können, ob er allgemeine Bewertungsgrundsätze eingehalten hat. Dafür muss der Auftraggeber dokumentieren, dass er die Kernelemente der ausgeschriebenen Leistung in seine Vergleichbarkeitsprüfung einbezogen hat.