NRW erweitert Tariftreue bei Landesvergaben
Vergabe 1665
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) beschlossen. Das TESG ersetzt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Mindestentgelte in 15 Branchen
Das Arbeitsministerium bestimmt für öffentliche Aufträge des Landes in 15 Branchen – darunter Baugewerbe, Gebäudereinigung und Sicherheitsdienstleistungen – eine erweiterte Mindestentgeltpflicht, einschließlich Überstundensätzen, Zulagen und Sonderzahlungen. Grundlage sind die im Land NRW geltenden Branchentarifverträge. Kommunen, Kreise und kommunale Tochtergesellschaften betrifft die erweiterte Mindestentgeltpflicht nicht.
Anwendungsbereich
Das TESG erfasst Bauaufträge ab EUR 100.000,00 (netto) und Dienstleistungsaufträge ab EUR 50.000,00 (netto). Lieferaufträge sind nicht erfasst.
Sanktionen
Auftraggeber müssen für den Verstoß gegen die Tariftreue ein außerordentliches Kündigungsrecht und eine Vertragsstrafe vereinbaren.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am 01.01.2026 in Kraft. Laufende Vergabeverfahren führen die Auftraggeber nach bisherigem Recht fort.