16.12.2016Fachbeitrag

Beihilfe Fördermittel 057

EuGH - Prüfungsumfang des Unionsrichters bei Entscheidungen der EU Kommission

Die Gerichte der Europäischen Union dürfen die Entscheidung der Kommission zur Berechnung des Beihilfewertes einer Maßnahme umfassend kontrollieren (EuGH, 12.10.2016, C-242/15 P).

Umfassende Prüfung

Ein Unionsrichter darf umfassend überprüfen, ob die Kommission den Beihilfewert einer Maßnahme richtig berechnet hat.

Dabei darf das Gericht nicht die wirtschaftliche Beurteilung komplexer Sachverhalte durch die Kommission kontrollieren. Die Prüfung beschränkt sich auf die Vereinbarkeit der Kommissionsentscheidung mit dem geltenden Beihilferecht.

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