27.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1388

EuGH: Wettbewerb für Frequenznutzungsrechte

Ein Auswahlverfahren zur Zuteilung von Frequenznutzungsrechten muss einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb fördern. Auch frühzeitig ausgeschlossenen Bewerbern steht ein Rechtsbehelf gegen die spätere Auswahlentscheidung zu (EuGH, 20.04.2023, C-329/21). 

Vorzeitiger Ausschluss eines Bewerbers 

Eine nationale Medienbehörde aus Ungarn leitete ein Verfahren zur Versteigerung von Frequenznutzungsrechten ein. Sie schloss einen Bewerber wegen irreführenden Verhaltens aus. Gerichte bestätigten die Entscheidung. Der Bewerber griff im Anschluss die Auswahl der obsiegenden Unternehmen an. 

Bewerber trotzdem klagebefugt 

Nach Entscheidung des EuGH hat der Bewerber ein hinreichendes Rechtsschutzinteresse. Zwar ist dieser wegen des rechtmäßigen Ausschlusses nicht mehr Adressat der Auswahlentscheidung. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass der Bewerber an einem neuen Versteigerungsverfahren teilnimmt.

Grundsatz der Rechtskraft 

Dem Grundsatz der Rechtskraft kommt eine hohe Bedeutung zu. Das Verfahren gegen die abschließende Auswahlentscheidung darf die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zum zulässigen Ausschluss des Bewerbers nicht beeinträchtigen.

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