23.09.2022Fachbeitrag

Vergabe 1284

EuGH zu Direktvergaben

Auftraggeber dürfen sich im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nur unter engen Voraus-setzungen an einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer wenden (EuGH, 16.06.2022, C-376/21).

Ausnahme hat drei Voraussetzungen

Aus Artikel 32 Abs. 2 lit. a RL 2014/24/EU ergeben sich – so der EuGH – drei Voraussetzungen, die kumulativ eine Direktvergabe rechtfertigen können:

  1. Der Auftraggeber hat ein vorheriges offenes oder nicht offenes Verfahren eingestellt, weil er kein oder zumindest kein geeignetes Angebot erhalten hat. Ein Angebot sei jedenfalls dann ungeeignet, wenn der Angebotspreis mehr als das Doppelte des vom Auftraggeber geschätzten Auftragswertes beträgt.
  2. Die Bedingungen des gescheiterten Verfahrens wurden im Verhandlungsverfahren nicht grundlegend geändert.
  3. Der Auftraggeber muss imstande sein, der EU-Kommission einen Lagebericht vorzulegen.

Weitere Fälle der Direktvergabe

Artikel 32 RL 2014/24/EU sieht daneben noch weitere Fälle vor, in denen eine Direktvergabe zulässig ist.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.