EuGH zu sozialen Zuschlagskriterien
Vergabe 1617
EuGH, 05.03.2026, C-210/24
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei der Wertung Punkte dafür vergeben, dass ein Bieter dem Personal, das den Auftrag ausführt, mehr Lohn zahlt als im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen.
Auftragsbezug
Ein für die Zulässigkeit des Kriteriums erforderlicher Auftragsbezug ist insbesondere bei personalintensiven Sozialdiensten gegeben. Bei diesen Aufträgen sind die Personalkosten prägend für den Leistungswert. Eine höhere Vergütung des Personals kann die Qualität, Kontinuität und Verfügbarkeit der Leistung stärken.
Grenzen
Das Kriterium darf den Wettbewerb nicht in unzulässiger Weise verzerren oder bestimmte Marktteilnehmer (insb. KMU) ausschließen. Vergabestellen müssen das Kriterium so ausgestalten, dass sie die Leistungsqualität bewerten und nicht bloß die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters.
Tarifvertrag
Verlangt die Vergabestelle, dass der spätere Auftragnehmer zu den Lohnerhöhungen einen Tarifvertrag anstreben soll, verletzt dies nicht das Grund-recht auf Kollektivverhandlungen (Art. 28 EU-Grundrechte Charta). Wichtig ist nur: Das Ergebnis darf nicht vorgegeben sein. Die Verhandlungen müssen frei bleiben.