27.11.2020Fachbeitrag

Vergabe 1139 und Beihilfe 074

Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds

Der Bund fördert Investitionen von Krankenhäusern in Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23.10.2020 stellt er drei Milliarden Euro über den Krankenhauszukunftsfonds zur Verfügung, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet wird.  

Krankenhäuser melden an, Bundesländer beantragen

Die Krankenhäuser müssen ihren Förderbedarf zunächst beim jeweiligen Bundesland anmelden. Das Bundesland entscheidet innerhalb von drei Monaten für welche Vorhaben es bis zum 31.12.2021 eine Förderung beantragt. Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Umsetzung nicht vor dem 02.09.2020 begonnen hat. 30 % der Fördersumme sind vom Bundesland oder vom Krankenhausträger einzeln oder gemeinsam zu tragen.

Nächste Schritte für die Krankenhäuser

Um die Fördermittel abzurufen, sollten Krankenhäuser jetzt:

  • Förderfähige Vorhaben konzipieren und kalkulieren.
  • Eine Bedarfsanmeldung an das Land senden unter Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars.
  • Mit dem Land die Verteilung des 30%igen Kofinanzierungs-Anteils verhandeln.
  • Beobachten, welche förder- und vergaberechtlichen Vorgaben folgen. Das BAS hat den Erlass von Förderrichtlinien angekündigt.

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