Kein Anhörungsrecht vor dem Preisgericht
Vergabe 1645
EuGH, 09.07.2026 – C-888/24
Teilnehmer eines Planungswettbewerbs können nicht verlangen, vom Preisgericht angehört zu werden, bevor dieses die endgültige Rangfolge der eingereichten Entwürfe erstellt.
Kein Nachbesserungsrecht nach Einreichung
Wer einen Entwurf eingereicht hat, darf ihn dem Preisgericht nicht mehr erläutern oder verteidigen. Das Anhörungsrecht der Teilnehmer konkretisiert sich in der Möglichkeit, einen Entwurf einzureichen, der den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
Anonymität schützt den Wettbewerb
Der Gerichtshof begründet das mit den Besonderheiten des Wettbewerbs. Alle Entwürfe werden anonym, gleich und allein nach den bekannt gemachten Kriterien bewertet. Bei einer Anhörung bestünde stets die Gefahr, dass ein Teilnehmer erkennbar wird.
Praxistipp
Wer an einem Planungswettbewerb teilnimmt, sollte seinen Entwurf von Anfang an vollständig und sorgfältig ausarbeiten. Nachbessern oder erklären lässt sich später nichts. Nur das Preisgericht selbst kann Teilnehmer bitten, einzelne Punkte ihres Entwurfs zu klären, wenn es das für nötig hält.