14.07.2023Fachbeitrag

Vergabe 1397, Beihilfe 86 und Klima 04

Klimaschutzverträge – Wettbewerb um Fördermittel für CO2-Einsparungen

Fördermittel für klimafreundliche Produktionsverfahren werden künftig im Wettbewerb vergeben – auch an Kommunen und kommunale Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ eingeläutet.  

Zuschüsse für höchstes Einsparpotenzial  

Klimaschutzverträge sollen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (FRL KSV)“ den Weg hin zur Klimaneutralität in energieintensiven Industrien ebnen. Die Fördersummen werden in einem komplexen Gebotsverfahren verteilt. Unternehmen bieten darauf, wieviel Förderung sie mit ihrer klimafreundlichen Technologie benötigen, um CO2 einzusparen. Klimaschutzverträge und staatliche Förderung erhalten die Unternehmen, denen die Einsparung von CO2 besonders günstig gelingt.  

Kommunen antragsberechtigt 

Antragsberechtigt sind auch Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind (Ziffer 5.1 FRL KSV). 

Mehrere Förderverfahren pro Jahr 

Das vorbereitende Verfahren endet am 7. August 2023. Das anschließende Gebotsverfahren soll noch in 2023 stattfinden, wenn bis dahin die Notifizierung der Europäischen Kommission erfolgt ist. Antragsberechtigte, deren Planung bis zum 7. August nicht weit genug ist, können sich an den weiteren Förderaufrufen beteiligen. Derzeit sind für die kommenden zwei Jahre je zwei weitere Förderaufrufe geplant.

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