Fachlos erfordert eigenen Markt
Vergabe 1608
KG Berlin, 08.10.2025, Verg 2/25
Fachlose sind nur erforderlich, wenn sich die Leistungen der Art und dem Fachgebiet nach trennen lassen. Besteht für die jeweilige Leistung ein eigener Markt, muss der Auftraggeber in Fachlosen ausschreiben.
Abbruch und Entsorgung im Paket
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab Abbruch- und Entsorgungsleistungen im Paket. Hiergegen wandte sich ein Unternehmen mit dem Argument, der Auftraggeber hätte in getrennten Fachlosen ausschreiben müssen.
Bilden von Fachlosen
So sieht es auch der Senat: Nach § 97 Abs. 4 GWB muss der Auftraggeber Leistungen unter anderem in getrennten Fachlosen vergeben. Das setzt voraus, dass sich die Leistungen nach Art und Fachgebiet trennen lassen. Der Auftraggeber muss Fachlose bilden, wenn für die jeweilige Leistung ein eigener Markt mit spezialisierten Fachunternehmen besteht.
Abwägen im Einzelfall – wie immer
Der Auftraggeber darf auf Lose verzichten, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe eine Paketvergabe erfordern. Die Gründe müssen über die typischen Nachteile einer getrennten Vergabe hinausgehen und im Einzelfall überwiegen.