Riskante Rahmenvereinbarung
Vergabe 1607
OLG Celle, 02.12.2025, 13 Verg 8/25
Das OLG Celle stellt mehrere Vergabeverstöße bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung fest.
Hoher Stellenwert der Losbildung
Die Pflicht, Fachlose zu bilden, setzt nicht voraus, dass für die jeweilige Leistung ein eigener Herstellermarkt besteht. Entscheidend ist, ob es für die Leistung spezialisierte Anbieter gibt. Dafür reicht es, wenn sich Händler auf den Vertrieb der betreffenden Leistung spezialisiert haben. Ob zusätzlich eine Teillosvergabe notwendig ist, ist davon getrennt zu beurteilen.
Schutz des Mittelstands?
Eine vergaberechtswidrig unterbliebene Aufteilung in Fach- und Teillose kann auch von Großunternehmen erfolgreich gerügt werden. Die Pflicht zur Losbildung dient nicht allein dem Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Abwägungsentscheidung
Der Auftraggeber verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn er das Auftragsvolumen eines Rahmenvertrags ungenau schätzt. Mit der ungenauen Schätzung des Auftragsvolumens steigt das Kalkulationsrisiko des Bieters. Dieses kann im Einzelfall die Interessen des Auftraggebers an einer flexiblen Gestaltung der Vertragsbedingungen überwiegen.