13.02.2026 Fachbeitrag

Eignungsleihe von Tochter-Gesellschaften

Vergabe 1603

EuGH, 22.01.2026, C-812/24

Der EuGH hat entschieden, dass die Muttergesellschaft nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf, weil eine Eigenerklärung der Tochtergesellschaft fehlt.

Eignungsleihe der Mutter von Tochter

Unternehmen dürfen zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Hierzu zählen auch die Kapazitäten von Tochterunternehmen. Der Aufraggeber prüft, ob das eignungsverleihende Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Freier Nachweis der Eignung

Hinsichtlich des Nachweises der Eignung gilt der Grundsatz der freien Beweisführung. Ein Unternehmen darf mit allen geeigneten Mitteln nachweisen, dass es geeignet ist. Eigenerklärungen sind also nicht das einzige zulässige Nachweismittel. Statt Eigenerklärungen darf das Unternehmen auch Bescheinigungen von Behörden oder Dritten einreichen.

Kein Ausschluss

Das Fehlen geforderter Eigenerklärungen rechtfertigt einen Ausschluss des Unternehmens alleine nicht. Der Auftraggeber muss prüfen, ob das Unternehmen auf andere Weise seine Eignung nachgewiesen hat oder ob das Versäumnis behoben werden kann.

Praxistipp

Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.