Bodenabfertigung an Flughäfen – Der Sicherheits- und Bürokratiebooster: Weniger als 1 Jahr entfernt!
Ab dem 27. März 2028 greifen für die Bodenabfertigung in der EU neue Regulierungsvorgaben: Drittabfertiger, Selbstabfertiger und Flughäfen müssen gesteigerte Anforderungen beachten, welche die Sicherheit im Flugverkehr erhöhen sollen.
Alle Erbringer von Bodenabfertigungsdienstleistungen müssen unter anderem
- sich rechtzeitig vorab bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden;
- prüfen, ob ihre Dokumentations- und Aufzeichnungspraxis die neuen Vorgaben erfüllt;
- über ein Bodenabfertigungshandbuch verfügen, welches die aktuellen Anforderungen inhaltlich und formell berücksichtigt;
- sicherstellen, dass die eigenen Prozesse im Einklang mit dem Bodenabfertigungshandbuch ausgeführt werden;
- ihre Managementsysteme überprüfen, inklusive
- Sicherheitsmanagement und Betriebsverfahren,
- Compliance-Überwachung,
- Ausbildung und fortlaufende Schulung des Bodenabfertigungspersonals,
- Instandhaltungsprogramm für Bodenabfertigungsausrüstungen;
- Meldesystem für sicherheitsrelevante Ereignisse überprüfen und ggf. anpassen;
- das Ausbildungs- und Beurteilungsprogramm für das Personal anpassen;
- Zuständigkeiten und zugehörige Qualifikationen überprüfen;
- ein umfassendes Change-Management inklusive Risikobewertung sicherstellen;
- Nachunternehmer vorschriftsgemäß in das Sicherheitsmanagement einbeziehen und dies belegen können.
Sollten Abfertiger auf mehreren Flugplätzen tätig sein, auch grenzüberschreitend, können Probleme auf einem Flugplatz dazu führen, dass die Aufsichtsbehörden auch an anderen Flugplätzen Maßnahmen ergreifen.
Was ändert sich bei der Vergabe der Lizenzen?
Die neuen Verordnungen regeln die Auswahl der Abfertiger nicht. Die neuen Anforderungen werden aber künftig bei der Vergabe der Abfertigungslizenzen eine erhebliche Rolle spielen. Die auswählende Stelle wird nämlich im Bewerbungsprozess prüfen, inwieweit die Bewerber die neuen Vorgaben erfüllen oder erfüllen können. Für alle Beteiligten wird das auch spürbaren Mehraufwand bei der Erstellung und Prüfung der Unterlagen bedeuten. Zudem ist die Aufnahme der Bodenabfertigung mit den nun gebotenen Meldungen an die Luftaufsicht abzustimmen.
Nächste Schritte
Die neuen Regeln sind umfangreich und teils komplex. Alle Erbringer von Bodenabfertigungsdienstleistungen sollten daher in strukturierter Weise sicherstellen, dass sie rechtzeitig über die vorgeschriebenen Meldungen und Systeme verfügen und deren Konformität in der vorgeschriebenen Weise belegen können.
Besondere Herausforderungen bestehen an den Flughäfen, an denen die Neuvergabe der Abfertigungslizenzen demnächst ansteht: Denn dort werden voraussichtlich die auswählenden Stellen und eventuell auch die Wettbewerber genau hinschauen, inwiefern die neuen Verordnungen eingehalten sind. Wir können mit langjähriger Erfahrung anwaltlich unterstützen.
Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/20
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/21
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/22
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/23
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/24