Bestimmtheit von Mindestkriterien
Vergabe 1605
OLG Naumburg, 17.06.2025, 6 Verg 1/25
Auftraggeber müssen Mindestkriterien eindeutig bestimmen. Das gilt umso mehr, wenn sie ein Produktmerkmal gleichzeitig im Rahmen des Zuschlags werten.
Mindest- und Wertungskriterium
Der Auftraggeber definierte ein Produktmerkmal als Mindestkriterium. Weitergehende Spezifikationen desselben Produktmerkmals wertete er im Rahmen eines Zuschlagskriteriums.
Abgrenzung erfordert Bestimmtheit
Der Vergabesenat führt aus, der Bieterkreis müsse eindeutig bestimmen können, ob ein fehlendes Produktmerkmals zum Ausschluss oder lediglich zu einer schlechteren Wertung führe. Deshalb müssten Auftraggeber Mindestkriterien besonders genau definieren, wenn sie dasselbe Produktmerkmal gleichtzeitig werteten.
Sonst: Ausschluss unzulässig
Können Bieter nicht zweifelsfrei auslegen, ob sie ein Produktmerkmal zwin-gend anbieten müssen, dürfen Auftraggeber sie nicht ausschließen, weil sie von diesem Merkmal abweichen.