Tariftreue wird zwingend für Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes
Vergabe 1611
Der Bundestag hat nach langem Streit in der Koalition ein Tariftreuegesetz für Bau- und Dienstleistungsaufträge beschlossen.
Ziele
Das Tariftreuegesetz soll Wettbewerbsvorteile für Unternehmen durch eine untertarifliche Vergütung verhindern. Auftragnehmer müssen ihren Beschäftigten künftig grundsätzlich ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 EUR (netto) tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.
Ausnahmen
Das Tariftreuegesetz gilt nicht für Lieferaufträge. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat Lieferaufträge noch in dieser Woche in seiner Beschlussempfehlung vom Anwendungsbereich ausgenommen. Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge bleiben ebenfalls außen vor.
Weitere Schritte
Der Bundesrat soll sich im März 2026 mit dem Tariftreuegesetz befassen. Die Umsetzung wird schwierig, vor allem die Abgrenzung der jeweils betroffenen Arbeitnehmer. Das gilt erst recht für die Überwachung, die nicht gerade zum Bürokratieabbau führen wird.
Vergabebeschleunigungsgesetz
Der Beschluss über das Tariftreuegesetz lässt erwarten, dass der ins Stocken geratene Gesetzgebungsprozess des Vergabebeschleunigungsgesetzes nun ebenfalls an Fahrt aufnimmt.