18.09.2018Fachbeitrag

Newsletter Health Care, Pharma & Life Sciences 3/2018

Kurzes Update zur Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

In der Ausgabe 1/2018 hatten wir zuletzt über den Stand der Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Bundes- und Länderebene informiert. Die UVgO, die den ersten Abschnitt der VOL/A bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen mit Auftragswerten unterhalb des europäischen Schwellenwerts ersetzt, ist mittlerweile sowohl auf Bundesebene als auch in fast der Hälfte der Bundesländer in Kraft getreten.

Umsetzung vollzogen

Neben dem Bund wurde in folgenden Bundesländern die UVgO bereits in Kraft gesetzt:

  • Bund seit 2. September 2017,
  • Hamburg seit 1. Oktober 2017,
  • Bremen seit 19. Dezember 2017,
  • Bayern seit 1. Januar 2018,
  • Saarland seit 1. März 2018,
  • Brandenburg seit 1. Mai 2018,
  • Nordrhein-Westfalen seit 9. Juni 2018,

Umsetzung geplant

In folgenden Bundesländern ist die Umsetzung der UVgO geplant:

  • Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2018,
  • Berlin,
  • Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab 1. Januar 2019,
  • Niedersachen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen

Umsetzung offen

In Hessen wird erst nach der Landtagswahl im Oktober 2018 entschieden, ob die UVgO überhaupt eingeführt wird. Die Einführung dort ist zweifelhaft.

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